Coronavirus: Bundesrat verabschiedet zweiten ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2020

Bern, 12.08.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 mit einer Sonderbotschaft den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 13 Nachtragskredite im Umfang von rund 770 Millionen Franken, um weitere Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Der grösste Teil (476,4 Mio.) wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt.

Die bisher vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie belaufen sich auf Ausgaben von 31 Milliarden Franken im Jahr 2020 (Nachtragskredite) sowie auf Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken (Verpflichtungskredite). Diese Kredite hat das Parlament in der ersten Jahreshälfte 2020 genehmigt.

Unterdessen hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen weitere Massnahmen nötig sind. Im vorliegenden Nachtrag IIb, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 verabschiedet hat, beantragt er dem Parlament deshalb weitere 13 Nachtragskredite im Umfang von 769,9 Millionen.

Übernahme der Kosten für die Coronatests

Der grösste Teil des Nachtrags entfällt auf die Kosten für Coronatests. Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden, wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb seit dem 25. Juni 2020 sämtliche Kosten für Coronatests. Dies erfordert einen Nachtragskredit im Umfang von 288,5 Millionen. Der Betrag wird über den bereits bewilligten Kredit für Beschaffungen von Sanitätsmaterial kompensiert.

Weitere grössere Nachtragskredite entfallen auf die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (221,3 Mio.) und auf die finanzielle Stabilisierung von Skyguide (150 Mio.). Zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise soll die Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 sistiert werden. Ergänzend soll 2020 auch der gesetzliche Maximalanteil von zwei Dritteln des LSVA-Reinertrages in den Fonds eingelegt werden. Dafür ist der Nachtragskredit nötig. Aufgrund des Zusammenbruchs des Luftverkehrs infolge der Corona-Pandemie ist es bei Skyguide zu grossen Ertragseinbussen gekommen. Mit dem Nachtragskredit sollen diese ausgeglichen werden.

Sämtliche vorliegende Nachtragskredite dienen dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt und deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs (Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte).

Dass gewisse Ausgaben als «ausserordentlich» qualifiziert werden können, ist in einer Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse festgehalten. Die Regel kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Corona-Pandemie um eine «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung» handelt.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.


Adresse für Rückfragen

Philipp Rohr, Kommunikation
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06, kommunikation@efv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidg. Finanzverwaltung
http://www.efv.admin.ch

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/medien/medienmitteilungen.msg-id-80051.html