Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Covid-19-Gesetz

Bern, 12.08.2020 - An seiner Sitzung vom 12. August 2020 hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Covid-19-Gesetz Kenntnis genommen und die Botschaft zum Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Gesetzesentwurf beantragt er dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit er das bisherige Massnahmenpaket fortführen kann.

Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie erlassen. Damit die Verordnungen, die er direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung abgestützt hat, nach sechs Monaten nicht automatisch ausser Kraft treten, muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig eine Botschaft zu den gesetzlichen Grundlagen dieser Verordnungen unterbreiten. Er hat deshalb am 19. Juni 2020 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Covid-19-Gesetzes eröffnet, mit welchem die gesetzlichen Grundlagen für die Fortführung und Anpassung der weiterhin notwendigen Massnahmen geschaffen werden können. Die Vernehmlassung dauerte bis 10. Juli 2020.

In der Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz gingen insgesamt mehr als 1000 Stellungnahmen ein. Die Kantone beurteilen die Vorlage gesamthaft positiv. GLP, Grüne und EDU sowie CVP und EVP stimmen der Vorlage - teilweise mit Vorbehalten - zu. FDP, SP und SVP lehnen das Gesetzesprojekt in der vorliegenden Form ab. Die Verbände und Organisationen aus diversen Branchen stimmen grossmehrheitlich zu. Im Übrigen stammt der überwiegende Teil der Stellungnahmen von Privatpersonen, die sich kritisch bis ablehnend äussern.

Der Bundesrat hat heute das Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Covid-19-Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Entwurf zu einem dringlich zu erklärenden Bundesgesetz umfasst gesamthaft 14 Artikel. Es schreibt vor, was der Bundesrat zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tun darf, um die Auswirkungen der Epidemie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden zu bekämpfen. Das Gesetz betrifft die Gesundheitsversorgung, den Arbeitnehmerschutz, den Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung des Erwerbsausfalls und die Arbeitslosenversicherung; es sieht justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen vor; zudem werden rechtliche Grundlagen für Massnahmen im Kultur- und Medienbereich geschaffen.

Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung wurden namentlich der generelle und verbindliche Einbezug der Kantone vor der Anordnung von Massnahmen des Bundes verankert (Art. 1 Abs. 3) sowie die Bestimmungen über die Massnahmen zur Gesundheitsversorgung, des Arbeitnehmerschutzes und im Kulturbereich vollständig überarbeitet. Weiter soll das Gesetz statt bis Ende 2022 nur bis am 31. Dezember 2021 befristet werden. Lediglich für die Massnahmen im Bereich Arbeitslosenversicherung ist eine Befristung bis 31. Dezember 2022 vorgesehen.

Der Bundesrat hat die Botschaft bereits heute verabschiedet, damit das Parlament die Gelegenheit hat, das Gesetz bereits in der Herbstsession zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen.


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