Schweiz und Peru unterzeichnen ein Abkommen für den Klimaschutz

Bern, 20.10.2020 - Die Schweiz und Peru haben heute im Rahmen einer Videokonferenz in Lima ein Abkommen unterzeichnet, welches die Voraussetzungen schafft, damit die Schweiz CO2-Emissionen über Projekte in Peru kompensieren kann. Es handelt sich um das weltweit erste Abkommen dieser Art unter dem Klimaübereinkommen von Paris. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga würdigte den Pioniercharakter des Abkommens, das anspruchsvolle Kriterien für den Naturschutz und die Menschenrechte festlegt: «Dieses Abkommen dient der Schweiz, es dient Peru – und vor allem ist es gut für das Klima.»

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel wird die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris erlaubt es den Staaten aber auch, ihre eigenen Emissionen durch Klimaprojekte im Ausland zu kompensieren. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen. Allerdings haben die Staaten bisher von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Daher ist das Abkommen mit Peru, das der Bundesrat am 14. Oktober 2020 genehmigt hat, eine Premiere: Erstmals einigen sich damit zwei Staaten auf die konkrete Umsetzung dieser Marktmechanismen gemäss Artikel 6 des Übereinkommens von Paris.

Die peruanische Umweltministerin Kirla Echegaray Alfaro und der Schweizer Botschafter in Peru, Markus-Alexander Antonietti, haben das Abkommen heute in Lima unterzeichnet. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga verfolgte den Akt der Unterzeichnung via Videokonferenz von Bern aus. Das Abkommen soll noch dieses Jahr in Kraft treten.  

Klare Regeln für Naturschutz und Menschenrechte

Das Abkommen verpflichtet beide Vertragsparteien zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert. Zudem definiert es klare Rahmenbedingungen für die internationale Übertragung der Verminderungen und deren Anerkennung durch Peru und die Schweiz. Das Abkommen hat auch Pioniercharakter, da es Kriterien festlegt, die sicherstellen, dass Klimaprojekte die Umwelt nicht belasten, die nachhaltige Entwicklung sicherstellen, und die bei der Projektumsetzung die Menschenrechte beachten. Gemäss der Vereinbarung darf kein Verdacht auf eine Verletzung der Menschenrechte oder der nationalen Gesetzgebung bestehen. In diesem Fall würde die Übertragung von Emissionsreduktionen aus dem betreffenden Projekt sofort ausgesetzt. Diese Kriterien werden über die Dauer der Klimaprojekte laufend überprüft.


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