Schweiz und Ghana unterzeichnen ein Abkommen für den Klimaschutz

Bern, 23.11.2020 - Die Schweiz und Ghana haben heute im Rahmen einer Videokonferenz in der ghanaischen Hauptstadt Accra ein Abkommen unterzeichnet, welches der Schweiz ermöglicht, CO2-Emissionen über Klimaschutz-Projekte im afrikanischen Staat zu kompensieren. Es handelt sich um das weltweit zweite Abkommen dieser Art unter dem Klimaübereinkommen von Paris. Einen ähnlichen Vertrag hat die Schweiz am 20. Oktober 2020 mit Peru abgeschlossen. Für Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga nimmt die Schweiz mit dem Abkommen ihre Verantwortung in der internationalen Klimapolitik wahr und leistet zudem einen Beitrag für die Menschenrechte.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel wird die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris erlaubt es den Staaten darüber hinaus, ihre eigenen Emissionen durch Klimaprojekte im Ausland zu kompensieren. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen. 

Nachdem die Schweiz am 20. Oktober 2020 den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru abgeschlossen hat, folgte heute die Besiegelung eines ähnlichen Abkommens mit Ghana. Die Aussenministerin Ghanas, Shirley Ayorkor Botchwey, und der Schweizer Botschafter in Ghana, Philipp Stalder, haben den Vertrag im Rahmen einer Videokonferenz unterzeichnet. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga verfolgte den Akt der Unterzeichnung via Videokonferenz von Bern aus. In Accra vor Ort war auch der ghanaische Umweltminister Kwabena Frimpong-Boateng. 

Das Abkommen wird Anfang nächstes Jahr in Kraft treten und ermöglicht die Umsetzung von Klimaschutzprojekten wie zum Beispiel die Installation von mehreren hunderttausend dezentralen Solaranlagen im Rahmen des «Ghana National Clean Energy Program». Dieses Programm stärkt den Ausbau erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien und reduziert so die CO2-Emissionen in Ghana. Dies namentlich beim Kochen – wo dank Effizienz weniger Holz und Holzkohle verbrannt werden – und bei der Beleuchtung, wo Solar- und LED-Technologie Kerosinlampen und Paraffinkerzen ersetzen. Darüber hinaus will das Programm für Kleinunternehmen mittelgrosse Solaranlagen fördern. Sie ersetzen Dieselgeneratoren.  

Klare Regeln für Naturschutz und Menschenrechte 

Das Abkommen verpflichtet beide Vertragsparteien zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert. Zudem definiert es klare Rahmenbedingungen für die internationale Übertragung der CO2-Verminderungen und deren Anerkennung durch Ghana und die Schweiz. Der Vertrag legt Kriterien fest, die sicherstellen, dass Klimaprojekte die Umwelt nicht belasten, die nachhaltige Entwicklung sicherstellen und die Menschenrechte respektieren. Gemäss der Vereinbarung darf kein Verdacht auf eine Verletzung der Menschenrechte oder der nationalen Gesetzgebung bestehen. In diesem Fall würde die Übertragung von Emissionsreduktionen aus dem betreffenden Projekt sofort ausgesetzt. Diese Kriterien werden über die Dauer der Klimaprojekte laufend überprüft.


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