Bundesrat will indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ausarbeiten

Bern, 04.12.2020 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 mit der Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» befasst. Wie die Initiantinnen und Initianten will auch der Bundesrat die biologische Vielfalt stärker schützen. Die Initiative geht ihm aber zu weit. Daher hat er beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Damit will der Bundesrat dafür sorgen, dass schweizweit genügend Schutzfläche geschaffen wird, um den Verlust von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen. Das UVEK wird dem Bundesrat im Frühling 2021 eine entsprechende Anpassung im Natur- und Heimatschutzgesetz vorlegen.

Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz der Biodiversität und Landschaft. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.

Für die Bevölkerung und die Natur

Eine vielfältige Natur ist für unsere Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Doch die Biodiversität ist in der Schweiz in einem schlechten Zustand. Knapp die Hälfte der Lebensraumtypen sowie rund ein Drittel aller bekannten Pflanzen-, Tier- und Pilzarten sind bedroht. Dieser Rückgang setzt sich trotz der bisher ergriffenen Massnahmen fort.

Für den Bundesrat ist klar, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern ist (siehe auch Kasten). Die Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Sie würde den Handlungsspielraum der Kantone im Landschaftsbereich übermässig einschränken. Der von der Initiative verlangte strengere Schutz stellt namentlich bei kleineren Schutzgebieten eine zu starke Einschränkung für die Wirtschaft und weitere Politikbereiche wie die Energiepolitik dar.

Der Bundesrat will der Initiative deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete auszuscheiden. An diesem Ziel hat sich der Bundesrat bereits 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz orientiert. Aktuell liegt der Anteil dieser Schutzflächen in der Schweiz bei 13,4 Prozent. Nun will der Bundesrat das Flächenziel im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankern. Erreichen lässt sich dieses Ziel beispielsweise mit der Ergänzung und Erweiterung regionaler und lokaler Biotope, dem bereits angestossenen Ausbau der Waldreservate oder der Revitalisierungen von Gewässern.

Neben dem Flächenziel enthält der indirekte Gegenvorschlag folgende Eckpunkte:

  • Der Artenschutz ist im städtischen Raum und in Agglomerationen zu stärken. Dies kann zum Beispiel durch naturnahe gestaltete Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder oder begrünte Dächer erfolgen. So lässt sich das Potenzial in Siedlungsflächen von Städten und Agglomerationen zugunsten der Biodiversität nutzen.
  • Bestehende nationale Biotope sollen saniert werden. Dazu gehört etwa die Revitalisierung von Auen, um deren Erosion zu verhindern.
  • Die Lebensräume von Wildtieren werden besser geschützt und vernetzt, und Wasser- und Zugvogelreservaten erhalten finanzielle Unterstützung. Bei diesen Massnahmen handelt es sich um die unbestrittenen Aspekte des revidierten Jagdgesetzes, das in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 verworfen worden ist.
  • Im Bereich der Baukultur soll gesetzlich verankert werden, dass die Kantone die Bundesinventare in ihren Planungen berücksichtigen müssen. Diese Bestimmung besteht heute bereits auf Verordnungsstufe. Für Bund und Kantone werden deshalb keine weitergehenden Kompetenzen oder Pflichten geschaffen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 das UVEK beauftragt, ihm im Frühling 2021 in diesem Sinn eine Vorlage zur Anpassung des NHG zu unterbreiten.

Der Bundesrat engagiert sich seit langem für die Biodiversität: 2012 hat er die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) verabschiedet mit dem Ziel, die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten und gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Diese Strategie wird seit 2017 im Aktionsplan zur SBS umgesetzt. So sollen auch künftige Generationen von den Leistungen der Natur für Wirtschaft und Gesellschaft profitieren können.


Adresse für Rückfragen

Herr Hans Romang, Chef der Abteilung Biodiversität und Landschaft, Bundesamt für Umwelt, +41 58 469 07 60



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