Bundesrat strebt Privatisierung von PostFinance an

Bern, 20.01.2021 - Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 entschieden, die Vorlage «Teilrevision des Postorganisationsgesetzes» aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung um ein wesentliches Element zu erweitern: der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (und damit indirekt des Bundes) an PostFinance flankiert werden. Damit will der Bundesrat den von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden geäusserten Bedenken in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität Rechnung tragen. Da die Herauslösung von PostFinance aus dem Postkonzern eine Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen voraussetzt, muss vorgängig das Postgesetz geändert werden.

Vom 5. Juni bis 25. September 2020 gab der Bundesrat seinen Vorschlag zu einer Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung bestätigte die Einschätzung des Bundesrates, dass die PostFinance und die schweizerische Post insgesamt vor grossen Herausforderungen stehen. Es wurde einhellig anerkannt, dass ein Handlungsbedarf besteht. Ein gewichtiger Anteil der insgesamt 69 Vernehmlassungsteilnehmenden (26 Kantone, 6 politische Parteien, 7 gesamtschweizerische Dachverbände der Städte, der Gemeinden, der Berggebiete und der Wirtschaft sowie 30 weitere interessierte Kreise) vertrat indessen die Ansicht, dass die Vorlage des Bundesrates nicht ausgereift und zu wenig ausgewogen sei. Es wurden schwerwiegende Bedenken unter anderem in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität geäussert. Alle diese Bedenken hängen mit der (indirekten) staatlichen Kontrolle über PostFinance zusammen.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 entschieden, die Vorlage um ein zusätzliches Element zu erweitern. Neben der Bestimmung, dass PostFinance keine Kredite und Hypotheken vergeben darf, soll auch die Vorgabe, dass die Schweizerische Post die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an PostFinance halten muss, aus dem POG gestrichen werden. Damit stünde der Weg zur Weiterentwicklung von PostFinance in eine vollwertige inlandorientierte Geschäftsbank offen.

Die Privatisierung von PostFinance bedeutet gleichzeitig deren Herauslösung aus dem Postkonzern. Die heute bestehende enge Verflechtung und Zusammenarbeit zwischen PostFinance und den übrigen Konzerngesellschaften bei der Erbringung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen muss entsprechend angepasst werden. Dies setzt eine Revision der Bestimmungen zur Grundversorgung im Postgesetz (PG) voraus. Der Bundesrat hat deshalb das UVEK beauftragt, im Laufe dieses Jahres in Absprache mit dem EFD (EFV) konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu erarbeiten.

Weiter hat der Bundesrat entschieden, die Vorlage um eine Bestimmung zu ergänzen, die es dem Bund erlaubt, die Post bei der Umsetzung der Too-big-to-fail-Gesetzegebung zu unterstützen. Als systemrelevante Bank muss PostFinance erhöhte Anforderungen an die Eigenmittelausstattung erfüllen. Aufgrund ihrer verminderten Ertragskraft können die Post und PostFinance die von der FINMA geforderten zusätzlichen Eigenmittel nicht vollständig und zeitgerecht aus eigener Kraft bereitstellen. Deshalb soll die Eidgenossenschaft als (indirekte) Eigentümerin zusichern, dass sie im Konkursfall die verbleibende Eigenmittellücke deckt. Diese Zusicherung soll zeitlich und betragsmässig begrenzt sein und zu marktüblichen Bedingungen abgegolten werden.


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