Untersuchung der Aufsichtstätigkeit des BAZL ist abgeschlossen

Bern, 20.05.2021 - Das niederländische Luft- und Raumfahrtinstitut NLR hat seine Überprüfung der Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) abgeschlossen. Die Experten des NLR kamen zum Schluss, dass es in der Aufsicht des BAZL keine systemischen Defizite oder Risiken gibt, die mit Sofortmassnahmen behoben werden müssen. Hingegen hat das NLR eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, um die Aufsichtstätigkeit des BAZL weiter zu optimieren. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte als Folge des Absturzes eines historischen Passagierflugzeuges vom Typ Ju-52 eine unabhängige Untersuchung des BAZL in Auftrag gegeben.

Der Absturz eines historischen Passagierflugzeuges vom Typ Ju-52 der Ju-Air am 4. August 2018 forderte 20 Todesopfer und zählt zu den schwersten Unfällen in der Schweizer Zivilluftfahrt. Der Unfalluntersuchungsbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) deckte in diesem Fall auch Mängel bei der Aufsicht der Ju-Air durch das BAZL auf. Gestützt auf den Vorbericht der SUST verlangte das UVEK im Frühsommer des letzten Jahres eine unabhängige Untersuchung des Aufsichtswesens des BAZL durch eine externe Stelle. Das UVEK erteilte dem niederländischen Luft- und Raumfahrtinstitut NLR den Auftrag, die Aufsicht des BAZL in den beiden Bereichen Technik und Flugbetrieb zu untersuchen.

Der Bericht des NLR kommt zum Schluss, dass die Aufsicht des BAZL über die Schweizer Zivilluftfahrt keine systemischen Defizite aufweist und im internationalen Vergleich hohe Standards erfüllt. So wird den Inspektorinnen und Inspektoren des BAZL eine grosse Fachkompetenz attestiert. Risiken in der Aufsichtstätigkeit, die ein sofortiges Handeln erfordern, konnten keine festgestellt werden. Die Experten des NLR gaben aber eine Reihe von Empfehlungen ab, um das Aufsichtswesen des BAZL zu optimieren. Dazu gehört eine bessere Abstimmung zwischen der technischen und der flugbetrieblichen Aufsicht oder das Berücksichtigen von «weichen» Faktoren wie der Sicherheitskultur eines beaufsichtigten Unternehmens. Zudem geht der Bericht auch auf die Problematik der «Nähe» zwischen der Aufsicht und der beaufsichtigten Industrie in der Schweiz ein. Dieser Umstand helfe zwar beim Verständnis für die Abläufe in der Industrie, könnte sich aber negativ auf die kritische und unabhängige Aufsichtstätigkeit auswirken. Das NLR empfiehlt dem BAZL daher ein austariertes «Check and Balance»-System, um solche Risiken möglichst früh zu erkennen und zu beheben. Aufgrund eigener Analysen hat das BAZL schon vor dem NLR-Bericht damit begonnen, Empfehlungen des NLR im Sinne einer stetigen Optimierung der Aufsichtstätigkeit umzusetzen. Dadurch soll auch langfristig der hohe Sicherheitsstandard insbesondere der kommerziellen Luftfahrt in der Schweiz erhalten bleiben.
 
Der Bericht äussert sich auch zum «Safety Office», welches das Generalsekretariat des UVEK bereits im vergangenen Jahr beschlossen hat. Bei seinen Tätigkeiten steht die systemische Aufsicht im Vordergrund. Diese Aufsicht umfasst alle UVEK-Ämter und soll sie bei der Optimierung ihrer Aufsichtstätigkeiten unterstützen. Das NLR anerkennt die damit verbundenen Herausforderungen und würdigt die Vorteile dieser Ausrichtung: Das Thema «Sicherheit» erhält mit der Schaffung des «Safety Office» mehr Aufmerksamkeit. Auch wird damit die Bedeutung der Sicherheit in allen Ämtern unterstrichen.


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