Klimaschutz: Grünes Licht für Abkommen mit Senegal und Vanuatu

Bern, 23.06.2021 - An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat zwei bilaterale Abkommen mit Senegal und mit Vanuatu genehmigt, die dem Klimaschutz dienen. Die Abkommen schaffen die Rahmenbedingungen, damit die Schweiz CO2-Emissionen über Klimaschutz-Projekte in diesen zwei Staaten kompensieren kann. 2020 hat die Schweiz bereits ähnliche Abkommen mit Peru und Ghana abgeschlossen.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel will die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris erlaubt es den Staaten aber auch, ihre Emissionen durch Klimaschutzprojekte im Ausland zu kompensieren. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.

Am 20. Oktober 2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; einen Monat später folgte ein ähnliches Abkommen mit Ghana. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat nun zwei weitere solche Verträge genehmigt, und zwar mit Senegal und Vanuatu. Sie ermöglichen es der Schweiz, in diesen beiden Ländern CO2-Emissionen über Klimaschutz-Projekte zu reduzieren. So werden in Senegal Biogasanlagen auf Bauerhöfen installiert, was den Verbrauch von Feuerholz und Holzkohle reduziert. Der Klimawandel führt im westafrikanischen Land zu Einbussen in der Landwirtschaft. In Vanuatu wird auf Inseln ohne Stromnetz die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen gefördert, zum Beispiel durch das Installieren von Solarpanels. Der Inselstaat im Südpazifik ist durch den Anstieg des Meeresspiegels in seiner Existenz bedroht und wird als weitere Folge des Klimawandels immer häufiger von verheerenden Tropenstürmen heimgesucht.

Strenge Normen beim Umweltschutz und den Menschenrechten

Mit diesen Abkommen schafft die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte, welche strenge Auflagen für den Umweltschutz erfüllen und zudem internationale Normen für den Schutz der Menschenrechte einhalten. Zudem verpflichten die Abkommen beide Vertragsparteien zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von Emissionsverminderungen verhindert. Es wird laufend überprüft, ob die Projekte den festgelegten Kriterien entsprechen.


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