26. UNO-Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

Bern, 11.08.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 der Schweizer Delegation das Mandat für die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP26) erteilt. Die Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens treffen sich vom 1. bis zum 12. November 2021 in Glasgow (Schottland). Die Schweiz setzt sich an der Konferenz für einheitliche und griffige Umsetzungsregeln zum Übereinkommen ein, die für alle Länder gelten.

Das Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen, Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Das Übereinkommen umfasst zudem Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu Unterstützungsmassnahmen, wie die Finanzierung und der Technologietransfer für Entwicklungsländer.

Wichtige Themen der 26. Klimakonferenz

An der 26. Klimakonferenz sollen die noch ausstehenden Umsetzungsregeln zum Pariser Abkommen beschlossen werden. Allem voran geht es um Regeln, wie im Ausland durch Klimaschutzprojekte erzielte Emissionsverminderungen angerechnet werden. In Glasgow wird zudem ein neues gemeinsames Finanzierungsziel für die Unterstützung von Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern für die Zeit nach 2025 andiskutiert. Weiter soll besprochen werden, wie die Massnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel verstärkt werden können, damit die Ziele des Pariser Übereinkommens erreicht werden.

Position der Schweiz: Einheitliche und griffige Regeln für alle Länder

Die Schweizer Delegation wird sich gemäss dem vom Bundesrat verabschiedeten Mandat für einheitliche und griffige Regeln einsetzen, die international eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. Die Delegation wird insbesondere unterstützen, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können. Denn dies würde den Anspruch und die Effizienz des Pariser Abkommens bedrohen. Die Regelungen sollen auch sicherstellen, dass Auslandprojekte nicht negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschenrechte nach sich ziehen.

Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die Investitionen in den Klimaschutz weltweit gestärkt werden. Auch die Wirtschaft soll sich beteiligen: Finanzflüsse sollen klimafreundlich ausgerichtet werden. Schliesslich sollen alle Länder mit ihren langfristigen Klimastrategien und einem Klimaneutralitätsziel für 2050 dazu beitragen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen.

Vertretung der Schweiz an der 26. Klimakonferenz

Zum Auftakt der COP26 wird Bundespräsident Guy Parmelin die Schweiz am Treffen der Staats- und Regierungschefs vertreten. Während der zweiten Konferenzwoche treffen sich die Umweltministerinnen und -minister zu Gesprächen auf höchster politischer Ebene. Bundesrätin und UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga vertritt die Schweiz an diesem Ministersegment. Die Schweizer Verhandlungsdelegation steht unter der Leitung von Umweltbotschafter Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales des BAFU. Die Delegation umfasst auch drei Vertreter der Zivilgesellschaft aus Wirtschafts- und Umweltkreisen.


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