Indirekte Presseförderung: Ermässigung bleibt unverändert

Bern, 10.12.2021 - Die Ermässigung für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post wird im nächsten Jahr gleich hoch sein wie im Jahr 2021. Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2021 die Ermässigung für die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse auf 29 Rappen pro Exemplar festgelegt. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten 18 Rappen pro Exemplar. Dieser Entscheid ist unabhängig von der Ausweitung der Medienförderung, die dem Volk am 13. Februar zur Abstimmung vorgelegt wird.

Per 1. Oktober 2021 erfüllten 150 Titel der Regional- und Lokalpresse (2020: 151) mit einer jährlichen Versandmenge von 112,3 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr fielen zwei Zeitungen unter die Schwelle von 40 000 Exemplaren und können nun von der indirekten Presseförderung profitieren.

Gleichzeitig erfüllten drei Titel die Bedingungen für die indirekte Presseförderung nicht mehr. Die Anzahl der geförderten Exemplare ging um 1,2 Millionen zurück. Jährlich steht für diese Unterstützung ein Gesamtbetrag von 30 Millionen Franken zur Verfügung. Für das Jahr 2022 wird die Ermässigung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse erneut auf 29 Rappen pro Exemplar festgelegt.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten am 1. Oktober 2021 insgesamt 942 Titel die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Jahr 2021 belief sich die jährliche Versandmenge auf 113,3 Millionen Exemplare. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 31 und die Zahl der beförderten Exemplare um 0,4 Millionen gesunken. Jährlich sind 20 Millionen Franken für diese Kategorie vorgesehen. Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wird die Ermässigung 2022 wie in den beiden Vorjahren 18 Rappen pro Exemplar betragen.

Die Liste der förderungsberechtigten Titel ist auf der Website des BAKOM publiziert.

Übergangshilfe zugunsten der Medien 

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Lokal- und Regionalpresse auf der Grundlage der Covid-19-Verordnung Printmedien zusätzlich unterstützt. So wurden die bereits geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt (Art. 2 Bst. a Covid-19-Verordnung Printmedien). Die Titel in dieser Kategorie mit einer Auflage von über 40'000 Exemplaren pro Ausgabe erhielten eine Ermässigung für die Tageszustellung von 27 Rappen pro Exemplar (Art. 2 Bst. b Covid-19-Verordnung Printmedien).

Diese Übergangshilfe wurde nur unter der Bedingung gewährt, dass die herausgebenden Verlage sich schriftlich dazu verpflichteten, für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden auszuschütten. Widrigenfalls müssen die zu Unrecht erhaltenen Beträge dem Bund zurückgezahlt werden. Bei den Kontrollen, die das BAKOM im Verlauf des Jahres 2021 durchführte, wurden keine Missbräuche festgestellt. Die Verordnung ist nur noch bis Ende des Jahres 2021 gültig.

Abstimmung über die Ausweitung der Medienförderung

Die eidgenössischen Räte haben an ihrer Session vom Juni ein zusätzliches Massnahmenpaket zur Förderung einer vielfältigen Medienlandschaft verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz haben auch in Zukunft alle Landesteile und Sprachregionen Zugang zu den Medien. Zu diesem Zweck werden kleine und mittelgrosse Zeitungen und die Online-Medien besonders gefördert. Nachdem das Referendum ergriffen wurde, wird das Volk am 13. Februar 2022 darüber entscheiden.


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