Höhere Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung

Bern, 10.12.2021 - Bevölkerung und Wirtschaft sind darauf angewiesen, in allen Landesteilen Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten zu haben. Der Bundesrat möchte daher die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung ausbauen. Ab 2024 soll sie einen Hochbreitband-Zugang von 80 bzw. 8 Mbit/s umfassen. Dies soll in der Verordnung über die Fernmeldedienste verankert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Vernehmlassung für eine entsprechende Revision eröffnet. Er erfüllt damit Forderungen von Parlament und Kantonen.

Die Corona-Pandemie mit vermehrter Arbeit im Home-Office oder mit Homeschooling hat verdeutlicht, wie wichtig zuverlässige und leistungsfähige Breitbanddienste sind. Das gilt für alle Bevölkerungskreise in allen Regionen der Schweiz. Der Bundesrat will darum das Breitband-Angebot punktuell ausbauen und in der Grundversorgungskonzession entsprechend verankern: Ab 2024 soll ein Internetanschluss mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 80 Mbit bzw. 8 Mbit pro Sekunde das bisherige Mindestangebot von 10/1 Mbit/s ergänzen. Das kommt jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind.

Um den Umfang der Versorgung anzupassen, braucht es eine Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV). Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Zudem sind angemessene Umsetzungsfristen vorgesehen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu am 10. Dezember 2021 eröffnet. Sie läuft bis zum 25. März 2022.

Die Grundversorgung wird zurzeit durch die Swisscom erbracht. Ihre Konzession läuft Ende 2022 aus. Da die Umsetzung der neuen Bestimmungen und die anschliessende Vergabe der neuen Grundversorgungskonzession zusätzlich Zeit beanspruchen, steht das UVEK mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) in Kontakt, damit keine Lücke bei der Erbringung der Grundversorgung entsteht. So kann die ComCom die geltende Konzession geeignet verlängern.

Der landesweite Breitband-Ausbau entspricht einem Anliegen, das mit Vorstössen auch vom Parlament sowie den Kantonen vorgebracht worden ist.

Umfang der Grundversorgung

Die Grundversorgung im Fernmeldebereich umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Internetzugangsdienst und besondere Dienste für Menschen mit einer Behinderung. Ihr Ziel ist es, allen Bevölkerungskreisen ein preiswertes und zuverlässiges Angebot von grundlegenden Fernmeldediensten in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Swisscom hat seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahr 1998 die Grundversorgung sichergestellt.


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