Nationalstrassen: Bundesrat verabschiedet Zahlungsrahmen für Betrieb und Unterhalt und Vorschläge für punktuelle Erweiterungen

Bern, 26.01.2022 - An seiner Sitzung vom 26. Januar 2022 hat der Bundesrat den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen auf den bestehenden Nationalstrassen für die Zeit von 2024-2027 festgelegt. Dieser umfasst rund 8,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat schlägt im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) zudem vor, fünf baureife Erweiterungsprojekte in den Ausbauschritt 2023 aufzunehmen. Dafür beantragt er dem Parlament 4,3 Milliarden Franken. Damit will der Bundesrat die Sicherheit der Nationalstrassen erhöhen, die Umweltauswirkungen reduzieren und den Verkehrsfluss verbessern.

Die Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz. Sie entlasten das nachgelagerte Strassennetz der Kantone, Städte und Gemeinden und schaffen in dicht besiedelten Gebieten damit Raum, um den öffentlichen Verkehr und Veloverkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Wert des bestehenden Netzes erhalten

Um eine gute Nationalstrasseninfrastruktur zu gewährleisten, muss laufend in Betrieb, Unterhalt und Anpassungen investiert werden. Dazu gehört zum Beispiel, die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen zu harmonisieren und modernisieren, Verkehrsmanagement-Anlagen, Schnellladestationen für Elektroautos, Schwerverkehrskontrollzentren und Lastwagen-Abstellplätze einzurichten. Zudem müssen der Winterdienst sichergestellt, Böschungen und Mittelstreifen gepflegt sowie Entwässerungsleitungen und Rastplätze gereinigt werden. Das Geld dient ausserdem dazu, Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt weiterzuführen. Daraus ergibt sich ein Finanzbedarf von 2,086 bis 2,131 Milliarden Franken pro Jahr, was für den Zeitraum von 2024–2027 rund 8,4 Milliarden Franken ausmacht. Der Löwenanteil entfällt mit 1,113 bis 1,139 Milliarden Franken pro Jahr auf die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen. Die Anpassung der Anlagen an die aktuellen rechtlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien erfordert bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen) im Umfang von 539 bis 552 Millionen Franken pro Jahr. Die verbleibenden 434 bis 440 Millionen Franken pro Jahr entfallen auf den Betrieb.

Punktuelle Erweiterungen

Die Nationalstrassen sind heute über weite Teile stark ausgelastet. Primär wird den drohenden Kapazitätsengpässen mit einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur begegnet. Dazu gehört insbesondere die Realisierung von zusätzlichen Geschwindigkeitsharmonisierungsanlagen sowie die Anpassung der Verkehrsregeln, wie zum Beispiel die Erlaubnis, an Kolonnen rechts vorbeizufahren, oder die Anwendung des Reisverschlussprinzips im Vorfeld eines Fahrstreifenabbaus. Trotz dieser Massnahmen sind auf den am stärksten belasteten Abschnitten Erweiterungen notwendig. Ansonsten weichen die Autofahrerinnen und Autofahrer auf das nachgelagerte Strassennetz aus. Das führt zu mehr Lärm im Siedlungsgebiet und reduziert die Verkehrssicherheit.

Die Planung der Erweiterungsprojekte erfolgt im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP Nationalstrasse), das alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Die Planung der fünf Projekte N1 Wankdorf – Schönbühl, N1 Schönbühl – Kirchberg, N1 Rosenbergtunnel in St. Gallen, N2 Rheintunnel in Basel und N4 Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen ist weit fortgeschritten. Sie werden in den nächsten vier Jahren baureif sein. Der Bundesrat schlägt daher vor, sie in den Ausbauschritt 2023 aufzunehmen und definitiv zu beschliessen. Für die Realisierung dieser Projekte beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 4,002 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung). Hinzu kommen 52 Millionen Franken für den Trasseenabtausch des Bahnprojekts Brüttenertunnel zwischen Bahn und Strasse (Glattalautobahn) und 300 Millionen für die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte.

Bereinigung der Netzfertigstellungsprojekte

Das Nationalstrassennetz wurde 1960 im Bundesbeschluss über die Nationalstrassen (Netzbeschluss) definiert. Bis zur Netzvollendung fehlen noch knapp 40 Kilometer. Die Anforderungen an die Trassierung und die Ausgestaltung der Nationalstrassen haben sich seit der ursprünglichen Planung in den 1960er Jahren stark verändert. Der Bundesbeschluss sah vor, die N1 und die N3 mitten in der Stadt Zürich miteinander zu verbinden ("Zürcher Ypsilon"). Dieser Ansatz ist nicht mehr zeitgemäss. Die Strecke soll entsprechend aus dem Netzbeschluss gestrichen werden.


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