Ukraine: Bundesrat beschliesst Massnahmen für die Gasversorgungssicherheit im Winter 2022/23

Bern, 04.03.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. März 2022 die Lage auf den europäischen Energiemärkten nach der Invasion Russlands in die Ukraine und deren Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der Schweiz zur Kenntnis genommen. Diese präsentiert sich nach aktuellen Erkenntnissen für diesen Winter als gesichert. Die durch die Krise und die wirtschaftlichen Sanktionen bedingte Volatilität der Energiemärkte droht jedoch die Versorgungssicherheit im nächsten Winter 2022/23 zu schwächen. Der Bundesrat hat deshalb das UVEK und das WBF in Zusammenarbeit mit der WEKO beauftragt sicherzustellen, dass die Schweizer Gasbranche möglichst rasch Gas, Gasspeicherkapazitäten, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten gemeinsam beschaffen kann.

Aus heutiger Sicht ist die Versorgungssicherheit der Schweiz im laufenden Winter 2021/2022 trotz des hohen Preisniveaus gegeben. Ein gewisses Restrisiko bleibt jedoch im Falle weiterer grösserer ungeplanter Kraftwerksausfälle oder bei einer längeren ausgeprägten Kälteperiode sowie im Falle eines Lieferstopps von russischem Gas nach Europa. Die ElCom beobachtet die Situation in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Behörden, namentlich dem Bundesamt für Energie (BFE) und der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) sowie Swissgrid.

Der Bundesrat will die Resilienz der Strom- und Gasversorgungssicherheit in der Schweiz im Hinblick auf den kommenden Winter 2022/23 rasch erhöhen. Er hat dazu am 17. Februar 2022 bereits die Einrichtung einer Wasserkraftreserve beschlossen, die rechtzeitig zur Verfügung stehen wird.

Nun hat der Bundesrat nach Gesprächen mit der Gasbranche auch Vorsorgemassnahmen im Gasbereich beschlossen. Diese sind nötig, weil die Schweiz keine grossen Gasspeicher hat und von kontinuierlichen Importen und damit vom internationalen Gasmarkt abhängig ist. Aufgrund der aktuellen Krise suchen derzeit die EU und viele Länder in Europa nach alternativen und zusätzlichen Liefermöglichkeiten für den nächsten Winter. Es gibt Bestrebungen, dass die Beschaffung von Gas und LNG auf EU-Ebene koordiniert werden soll. Ausserdem haben die EU-Mitgliedsländer Solidaritätsabkommen für die gegenseitige Gaslieferung in Notlagen. Die Schweiz ist nicht in dieses System eingebunden.

Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweizer Gasbranche rasch zusätzliche Speicherkapazitäten im Ausland sowie Gas, LNG und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen kann. Da die entsprechenden Beschaffungen aufgrund ihrer Grösse von den Gasunternehmen nur gemeinsam getätigt werden können, sind innerhalb der Branche Absprachen notwendig. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung daher entschieden, dass die Branche die Beschaffungen bereits jetzt gemeinsam tätigen kann, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Branche nun die notwendigen Schritte einleitet.

Das UVEK und das WBF legen dem Bundesrat in Zusammenarbeit mit der WEKO und der Gasbranche die weiteren Modalitäten bis Ende April 2022 vor.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik, Bundesamt für Energie (BFE), Tel. 058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch

Kommunikation, Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Tel. 058 467 32 20, media@bwl.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
http://www.bwl.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/medien/medienmitteilungen.msg-id-87463.html