Bundesrat revidiert CO2-Verordnung zur Verlängerung klimapolitischer Instrumente

Bern, 04.05.2022 - Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die revidierte CO2-Verordnung gutgeheissen. Die Verordnungsanpassung verhindert eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes ab 2025. Mit der Revision werden neben dem Verminderungsziel der Schweiz auch zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2024 verlängert. So können sich Schweizer Unternehmen weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen. Ebenfalls verlängert wird die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.

Verschiedene Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes waren bis Ende 2021 befristet. Sie wären mit dem revidierten CO2-Gesetz neu geregelt worden. Weil die Stimmbevölkerung die Vorlage am 13. Juni 2021 aber abgelehnt hatte, drohten diese Massnahmen wegzufallen. Um eine Regulierungslücke zu verhindern, hat das Parlament am 17. Dezember 2021 beschlossen, unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes zu verlängern und das Verminderungsziel bis Ende 2024 fortzuschreiben. Die Schweiz soll ihre Emissionen zwischen 2022 und 2024 jährlich um 1,5 Prozent gegenüber 1990 senken.

Am 7. April 2022 ist die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen und das Gesetz tritt rückwirkend auf Anfang 2022 in Kraft. An seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die entsprechende CO2-Verordnung gutgeheissen.

Betroffen sind folgende Instrumente des Klimaschutzes:

- Schweizer Unternehmen können sich bis 2024 weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich im Gegenzug zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten. Bestehende Verpflichtungen werden ohne administrativen Aufwand verlängert.

- Ebenfalls weitergeführt wird die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen. Erzielte Emissionsverminderungen dürfen nicht doppelt – im betreffenden Land und in der Schweiz – angerechnet werden.
Die revidierte CO2-Verordnung lässt neu auch Klimaschutzprojekte zu, bei denen CO2 dauerhaft in biologischen (z.B. Wald und Böden) oder geologischen (z.B. Untergrund oder Baustoffen) Speichern gebunden wird.

- In das mit der EU verknüpfte Emissionshandelssystem werden ab 1. Januar 2023 Flüge aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich erneut einbezogen. Diese waren aufgrund des Brexit aus dem Geltungsbereich des Schweizer EHS gefallen.

Für die Zeit nach 2024 wird der Bundesrat dem Parlament bis Herbst 2022 eine neue Revision des CO2-Gesetzes vorlegen. Die Vernehmlassung dazu endete am 4. April 2022.


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Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 64 94



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