Der Bundesrat prüft Anpassungen der Grundversorgung sowie einen digitalen Service Public

Bern, 22.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 eine Aussprache über den Expertenbericht über die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten geführt. Anlässlich dieser Sitzung hat er entschieden, Anpassungen der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu prüfen sowie den Bedarf für einen digitalen Service Public abklären zu lassen. Damit will er den wachsenden digitalen Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nachkommen. Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK) soll dem Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

Die Expertenkommission Grundversorgung Post veröffentlichte am 24. Februar 2022 ihren Bericht zur Zukunft der Grundversorgung. Die Kommission schlägt vor, den Auftrag der Schweizerischen Post bis 2030 stärker an einer digitalen Gesellschaft auszurichten. Der Bundesrat hat sich eingehend mit dem Expertenbericht auseinandergesetzt. Er kommt zum Schluss, dass das heute bestehende Grundversorgungsangebot die aktuellen Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft abdeckt. Er hält gleichzeitig fest, dass das Angebot den sich mit der Digitalisierung bietenden Chancen und Risiken noch nicht gerecht wird.

Das Kerngeschäft der Post gerät getrieben durch die Digitalisierung zunehmend unter Druck. Darauf reagiert die Post im Rahmen ihrer Strategie mit unternehmerischen Massnahmen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass es der Post mit diesen Massnahmen gelingen wird, den heutigen Umfang der Grundversorgung in der näheren Zukunft eigenwirtschaftlich bereitzustellen.

Gleichzeitig anerkennt der Bundesrat die Einschätzung der Kommission, dass die heutige Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten bis im Jahr 2030 den veränderten Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nicht mehr entsprechen wird und eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags bis zu diesem Zeitpunkt notwendig wird. Der Bundesrat erachtet es darum als sinnvoll, die finanziellen Auswirkungen der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen innerhalb des Gesamtsystems Post sowie gesellschaftliche und ökologische Folgen genauer zu analysieren.

Begründet durch die zunehmend digitalisierte Gesellschaft regt die Expertenkommission zudem an, den Bedarf für eine neue digitale Grundversorgung zu prüfen. Zweck eines solchen Angebots wäre es, den Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit in der digitalen Welt sicherzustellen. Der Bundesrat kann diese Überlegungen nachvollziehen und will sie in der Form eines weiteren Prüfauftrags weiterverfolgen. Dabei ist insbesondere abzuklären, ob in diesem Bereich vorliegende oder entstehende Mängel einen staatlichen Eingriff erfordern. Weiter stellt sich die Frage, welche Institution sich für die Wahrnehmung eines solchen Auftrags am besten eignen würde und wo eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen wäre.

Auch im Zahlungsverkehr werden digitale Transaktionen immer wichtiger. Die Kommission schlägt darum vor, dass die Grundversorgung um digitale Dienstleistungen erweitert werden soll. Sie spricht sich ausserdem dafür aus, dass der Grundversorgungsauftrag vom Postgeschäft entkoppelt und öffentlich ausgeschrieben wird. Der Bundesrat hat beschlossen, zu prüfen, in welcher Form der Bund längerfristig seine Verantwortung im Bereich des Zahlungsverkehrs wahrnehmen soll respektive ob der Grundversorgungsauftrag mit Blick auf die stark entwickelte Bankenlandschaft weiter gerechtfertigt bleibt und dessen Erweiterung um digitale Leistungen angezeigt ist. Ebenso sind Varianten eines allfälligen Ausschreibungsverfahrens zu evaluieren.

Der Bundesrat beauftragt das UVEK, die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten sowie die sich stellenden Fragen zur Notwendigkeit und Machbarkeit einer digitalen Grundversorgung vertieft abzuklären. Ein Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen soll dem Bundesrat bis im Sommer 2023 unterbreitet werden.


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