Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung - 3. Dezember 2017

Bern, 29.11.2017 - Aufruf der Bundespräsidentin Doris Leuthard

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist 2017 dem Thema „Arbeit – Einkommen – Selbstbestimmung“ gewidmet.

Das diesjährige Motto ist nicht zufällig gewählt. Arbeit, Existenzsicherung und Selbstbestimmung hängen zusammen. Für Menschen mit Behinderung ist es jedoch nicht leicht, sich zu integrieren und auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Menschen mit Behinderung werden heute leider immer noch oft bei der Stellensuche diskriminiert und finden häufig keine Arbeit.

Arbeit ist in unserer Gesellschaft wahrscheinlich der wichtigste Faktor für gesellschaftliche Integration und sichert ein Einkommen, um möglichst eigenständig leben zu können. Deshalb ist es zentral, dass auch Menschen mit einem Handicap eine befriedigende, ihren Möglichkeiten entsprechende Arbeit finden können.

Wir alle wissen, dass die Berufstätigkeit für einen Menschen wertvoll ist und das Gefühl gibt, dazuzugehören. Für seinen Lebensunterhalt selbständig aufkommen, seine beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten verbessern zu können, steigert das Selbstbewusstsein. Nicht zu vergessen sind die sozialen Kontakte, die häufig aus dem beruflichen Umfeld stammen.

Sind Menschen aus der Arbeitswelt ausgeschlossen oder nur wenig daran beteiligt, kann das verunsichern und zur Vereinsamung führen. Fehlt ein ausreichendes Einkommen, wird man kaum in einem Verein mitmachen, einem Hobby nachgehen oder Verwandte und Freunde besuchen.

Die Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu verbieten und ruft zur Chancengleichheit auf. Die Schweiz hat diese Konvention 2014 ratifiziert und 2016 der UNO ihren ersten Bericht über die Anwendung der Konvention übermittelt. Dabei hat der Bundesrat festgehalten, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung in der Schweizerischen Gesetzgebung einen wichtigen Platz einnehmen. Im Weiteren hat er seinen Willen bekundet, die Gleichberechtigung und die Beteiligung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des sozialen Lebens zu verstärken.

In der Schweiz wurde schon einiges erreicht und in die Wege geleitet. Am Ziel sind wir nicht, bis wir davon sprechen können, dass Menschen mit Behinderung einen frei zugänglichen und hindernisfreien Zugang zum Arbeitsmarkt haben und Chancengleichheit besteht. Ich bin überzeugt, dass Menschen mit Behinderung mit ihren beruflichen Fähigkeiten und ihren Erfahrungen eine Bereicherung für die Verwaltung und die Unternehmen sein können. Ja, manchmal braucht es auch einen Sondereffort. Aber das muss es uns wert sein.

Am Sonntag, 3. Dezember, stehen Menschen mit Behinderung im Fokus der Öffentlichkeit. Schön wäre es, wenn auch in den Wochen und Monaten danach daran gearbeitet wird, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich im Arbeitsprozess integriert sind, dass sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen können. Wir alle sind aufgerufen, unseren Beitrag dazu zu leisten.


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