Glossar zum Thema Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Die wichtigsten Begriffe rund um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur werden nachstehend erläutert.

Autobahnvignette

Die Autobahnvignette ist für das Befahren der schweizerischen Nationalstrassen 1. und 2. Klasse obligatorisch. Sie wurde 1985 eingeführt und kostete bis 1995 30 Franken.

1995 wurde der Preis teuerungsbedingt auf 40 Franken angehoben. Die Erträge aus der Autobahnvignette werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt.

Bahn 2030

Bahn 2030 wurde ersetzt durch das Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP).

Betrieb der Nationalstrassen

Aufgabe der Betriebsorganisationen ist es, die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Strassenbenützerinnen und -benützer zu garantieren. Der Betrieb erbringt unterschiedliche Leistungen wie zum Beispiel den Winterdienst, die Reinigung sowie die Grünpflege. Weitere Aufgaben sind der betriebliche Unterhalt der Fahrbahnen, der Kunstbauten, der Tunnel sowie der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen. Der betriebliche Unterhalt gewährleistet den sicheren Betrieb der Nationalstrassen. Hier geht es unter anderem um die Pflege von Mittelstreifen und Böschungen, Reinigung, Schneeräumung und ähnliche Arbeiten. Der Betrieb der Nationalstrassen wird aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert und kostet pro Jahr rund 350 Millionen Franken. Der Betrieb der Nationalstrassen fällt in die Zuständigkeit von 11 Gebietseinheiten, mit denen der Bund Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat.

BIF (Bahninfrastrukturfonds)

Volk und Stände haben am 9. Februar 2014 den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen und sich damit für die Schaffung eines neuen, unbefristeten Fonds ausgesprochen - den sogenannten Bahninfrastrukturfonds BIF. Damit wird sichergestellt, dass Betrieb und Unterhalt einerseits sowie Ausbau andererseits künftig aus einem gemeinsamen Topf finanziert werden. Der neue Verfassungsartikel schafft zudem die Voraussetzung für die Verwirklichung des vom Parlament beschlossenen ersten Ausbauschritts im Umfang von 6,4 Milliarden Franken für die Zeit bis 2025. Für den Bahn-Ausbauschritt 2035 schlägt der Bundesrat dem Parlament Investitionen von rund 11,9 Milliarden Franken vor.

FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur)

Volk und Stände haben am 9. Februar 2014 den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen. Damit wird ein neuer, unbefristeter Bahninfrastrukturfonds geschaffen und sichergestellt, dass genug Geld in Unterhalt, Betrieb und Ausbau des Bahnnetzes investiert werden kann.

FinöV (Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs)

Am 29. November 1998 von Volk und Ständen angenommener Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs. Der FinöV regelt die Finanzierung der vier grossen Infrastrukturvorhaben zur Modernisierung der Schweizer Bahnen: BAHN 2000 erste Etappe, NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale), Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) sowie Lärmsanierung der Eisenbahnen.

LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)

Distanz-, gewichts- und emissionsabhängige Abgabe, mit welcher der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Strassenkosten (Bau, Betrieb, Unterhalt) und teilweise auch externen Kosten (Unfälle, Lärm, Luftverschmutzung) decken soll. Sie wird für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.

Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag

Die Mineralölsteuer wird auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf allen Treibstoffen erhoben. Die Hälfte dieser Einnahmen fliesst in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), 45 Prozent gehen in die allgemeine Bundeskasse und 5 Prozent an die Kantone.

Auf Treibstoffen wird zudem ein Mineralölsteuerzuschlag erhoben. Die Einnahmen daraus gehen vollumfänglich in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).

Für Treibstoffe wie Benzin und Diesel sind sie wie folgt definiert:

  Benzin (Rp./l) Diesel (Rp./l)
Mineralölsteuer 43.12 45.87
Mineralölsteuerzuschlag für Treibstoffe 30.00 30.00
Total 73.12 75.87

NAF (Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr)

Um die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs langfristig zu sichern, haben Volk und Stände am 12. Februar 2017 beschlossen, auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Fonds zu schaffen - den sogenannten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Strasse und Schiene werden damit gleichbehandelt. Für die Schiene besteht mit dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) bereits eine von Volk und Ständen gutgeheissene Lösung. Um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes zu erhalten und zu verbessern, sind gewisse Erweiterungen und Kapazitätsausbauten notwendig. Diese sollen künftig in einem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) zusammengefasst werden.

NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale)

Mit neuen Basistunneln durch den Gotthard, den Lötschberg und den Ceneri gehört die NEAT zu den FinöV-Projekten. Der Lötschberg-Basistunnel wurde 2007 eröffnet, der Gotthard-Basistunnel 2016, und der Ceneri-Basistunnel soll 2020 in Betrieb genommen werden. Der Bau der NEAT verfolgt das Ziel, einen möglichst grossen Anteil des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Die neuen Basistunnel sowie die diversen Ausbauvorhaben auf den Zufahrtsstrecken sollen sowohl für den Personen- als auch den Güterverkehr kürzere, schnellere und leistungsfähigere Nord-Süd-Verbindungen schaffen.  

Weitere Informationen unter:

NEB (Netzbeschluss)

Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss (NEB) entspricht inzwischen nicht mehr in allen Belangen den geänderten Ansprüchen.

Mit der Annahme der NAF-Vorlage geht eine Änderung des NEB einher: Der Bund übernimmt auf Anfang 2020 rund 400 Kilometer kantonaler Strassen in das Nationalstrassennetz.

Netzvollendung

Das 1960 vom Bundesparlament im sogenannten Netzbeschluss festgelegte Nationalstrassennetz umfasst 1892,5 Kilometer. 1790,1 Kilometer davon waren Ende 2010 fertiggestellt. Diese Fertigstellung des Netzes ist Sache der Kantone, der Bund bezahlt aber den Löwenanteil und hat die Oberaufsicht. Im Jahr 2011 hat das Parlament für die Netzfertigstellung 740 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds (IF) freigegeben.

Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV)

Mit der Schaffung des NAF hat die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), die aus der Hälfte der Mineralölsteuererträge gespiesen wird, eine neue Funktion erhalten. Vorher wurden über die SFSV sämtliche Bundesaufgaben für das Strassenwesen getätigt. Jetzt werden aus der SFSV alle Transferzahlungen des Bundes im Strassenbereich finanziert. Zu den Transferzahlungen gehören in erster Linie die Beiträge an die Kantone für das Hauptstrassennetz; hinzu kommen nicht werkgebundene Beiträge an die Kantone. Ausserdem gehören Beiträge an die Bahn dazu – zum Beispiel für die Eisenbahngrossprojekte («Neat-Viertel») und die Förderung des kombinierten Verkehrs. Und schliesslich gehören auch Beiträge zum Umwelt-, Landschafts- und Naturgefahrenschutz zu den Transferzahlungen.

STEP Bahninfrastruktur

Das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Bahninfrastruktur ersetzt Bahn 2030 und ergänzt das Programm ZEB. Der Bund hat darin die Projekte in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt und bildet daraus verschiedene Ausbauschritte. Der erste Ausbauschritt für die Zeit bis 2025 wurde vom Parlament beschlossen. Er enthält Projekte im Umfang von 6,4 Milliarden Franken.Für den zweiten Ausbauschritt bis 2035 hat das Parlament Investitionen von rund 12,89 Milliarden Franken beschlossen.

STEP Nationalstrasse

Das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) ist das Planungsinstrument für die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes. Es umfasst alle Erweiterungen und Kapazitätsausbauten, die in den nächsten Jahren verwirklicht werden sollen. Es ist geplant, bis 2030 Projekte im Umfang von 11,6 Milliarden Franken zu realisieren. Diese Vorhaben mit Realisierungshorizont 2030 befinden sich vor allem in städtischen Agglomerationen. Sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck am grössten ist, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der Siedlungsgebiete.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft mit Angaben zur Umsetzung, zum Umfang und zur Priorisierung der weiteren Projekte. Projekte, die in absehbarer Zeit baureif sein werden, beantragt er dem Parlament zum definitiven Beschluss.

ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur)

Seit dem 1. September 2009 ist das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) in Kraft. Es schliesst an das Projekt Bahn 2000 und ermöglicht weitere Schritte zur Modernisierung und zum Ausbau der Bahn in der Schweiz. Mit ZEB kann die stark wachsende Nachfrage im Personenverkehr mit zusätzlichen Angeboten aufgefangen werden. Für den Güterverkehr entstehen leistungsfähige Zufahrten zu den neuen Basistunnels Gotthard und Ceneri (NEAT). Damit diese Ziele erreicht werden können, braucht es einen Ausbau der Bahninfrastruktur in einer Vielzahl von Projekten, die sich über die ganze Schweiz verteilen. Das Parlament hat dazu einen Kredit von 5.4 Mrd. Franken bewilligt. Rund drei Viertel der Projekte waren bis Ende 2017 in der Bauphase oder bereits in Betrieb.

Zuständige Bundesämter

Bundesamt für Verkehr BAV

Bundesamt für Strassen ASTRA
Thema Nationalstrassennetz

Bundesamt für Strassen ASTRA
Thema Mobility Pricing

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/verkehr/investitionen-ins-verkehrsnetz/glossar.html