Revisionen des Raumplanungsgesetzes

Um Landverschleiss und Bodenspekulation zu bremsen, wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) revidiert. Es ist seit 1. Mai 2014 in Kraft und bezweckt, dass zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden.

Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.

In einer zweiten Revision des RPG sollen weitere Massnahmen gegen die Zersiedelung ergriffen werden. Im Zentrum stehen der Schutz des Kulturlands und die bessere Abstimmung von Raumplanung und Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Elektrizität). Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat folgende Revisionspunkte definiert:

  • Bauen ausserhalb der Bauzonen: Gesetzliche Regelungen vereinfachen
  • Untergrund: Präzisierung einer Grundsatzregelung prüfen
  • Funktionale Räume: Rahmenregelungen für die Förderung von kantonsübergreifenden Planungen prüfen

Der Bund hat die Vorlage mit den Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet und dabei bedarfsweise weitere Kreise miteinbezogen. Im Zuge dieser Vertiefungsarbeiten wurde insbesondere der Planungs- und Kompensationsansatz entwickelt, der den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Spielraum verschaffen soll. Das in der Herbstsession 2023 bereinigte Raumplanungsrecht ermöglicht nicht an einen Stand gebundene Nutzungen ausserhalb von Baugebieten, die der wirtschaftlichen Entwicklung zugutekommen, Dies unter Berücksichtigung einer Kompensationspflicht.

Bedingter Rückzug der Landschaftsinitiative

Das Initiativkomitee hat sich für sich für einen bedingten Rückzug der Landschaftsinitiative entschieden und eine rechtsverbindlich bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet. Diese ist mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag am 15. Februar 2024 in Kraft getreten.

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Revision Raumplanungsgesetz RPG

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/raumentwicklung/revisionen-raumplanungsgesetz.html