Bundesrat verabschiedet revidierte Raumplanungsverordnung
Bern, 15.10.2025 — Die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche dürfen ausserhalb der Bauzonen nur noch um 2 Prozent zunehmen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 in der Raumplanungsverordnung (RPV) festgelegt. Er setzt das revidierte Raumplanungsrecht gestaffelt in Kraft: Der erste Teil gilt ab 1. Januar 2026, der zweite Teil ab 1. Juli 2026.