Klima- und Innovationsgesetz: Abstimmung am 18. Juni 2023

18.06.2023 – Die Schweiz soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, plant der Bund Massnahmen: Der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit klimaschonenden Heizungen soll mit zwei Milliarden Franken unterstützt werden. Betriebe in Industrie und Gewerbe, die innovative Technologien zur klimaschonenden Produktion einsetzen, sollen von Fördermitteln in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken profitieren. Das ist der Kern des «Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)», über das am 18. Juni abgestimmt wird.

© Markus Bolliger

2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht. Mit der Initiative wäre der Verbrauch von Öl, Benzin, Diesel und Erdgas ab dem Jahr 2050 verboten worden. Bundesrat und Parlament ging das zu weit. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieses Klima- und Innovationsgesetz (KlG) trägt nach Ansicht des Parlaments zu einer sicheren Energieversorgung bei, reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten und stärkt den Klimaschutz.

Erklärvideo des Bundesrates

21.04.2023 - Medienkonferenz von Bundesrat Albert Rösti zur Volksabstimmung über das Klima- und Innovationsgesetz

Zentrales Anliegen

Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Fossile Energieträger wie Heizöl, Benzin, Diesel und Erdgas stammen vollständig aus dem Ausland. Die Abhängigkeit der Schweiz ist damit gross. Zudem belastet der Verbrauch fossiler Energieträger das Klima. Bundesrat und Parlament wollen mit dem «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)» die Schweiz unabhängiger von Energieimporten machen und den Klimaschutz stärken. Bund und Kantone sollen zudem Massnahmen zum Schutz von Mensch und Natur gegen die negativen Folgen des Klimawandels ergreifen.

Klimaneutral bis 2050

Die Schweiz hat sich 2017 zusammen mit 192 anderen Staaten und der EU im Pariser Abkommen verpflichtet, den Ausstoss von Klimagasen zu reduzieren. Mit der Vorlage gibt sich das Land für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie klar definierte Absenkpfade. Unter dem Strich soll die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden.

Dabei sollen auch neuartige technische Lösungen zum Zug kommen. Mit diesen soll CO₂ in Industriekaminen und aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft gespeichert werden.

Fördermassnahmen

Um auf dem Weg zur Klimaneutralität voranzukommen, enthält die Vorlage konkrete Massnahmen.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Öl- oder Gasheizungen mit Holzheizungen oder Wärmepumpen ersetzen oder in die Isolation ihrer Häuser investieren, profitieren von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Fördermittel werden zusätzlich zum bereits bestehenden Gebäudeprogramm ausgeschüttet. Sie sind auf 10 Jahre beschränkt.

Von der Förderung profitieren auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die eine Elektroheizung ersetzen. Elektroheizungen sind ineffizient. Sie verbrauchen im Winter rund 10 Prozent des Stroms in der Schweiz. Dies entspricht der Jahresproduktion des stillgelegten Kernkraftwerks Mühleberg. Strom ist im Winter besonders knapp. Werden Elektroheizungen ersetzt, nützt dies der Versorgungssicherheit.

Industrie- und Gewerbebetriebe, die innovative klimaschonende Technologien einsetzen, profitieren von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Förderung ist auf sechs Jahre beschränkt.

Bund und Kantone werden mit der Vorlage verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Natur und Mensch gegen die Folgen der Klimaerwärmung zu ergreifen. Das Alpenland Schweiz ist hier stark exponiert. Murgänge, Hochwasser und Steinschläge sind eine Gefahr. Insbesondere in den Städten nimmt die Belastung durch Hitzewellen zu. Die Landwirtschaft soll von Massnahmen zur Bewältigung von Trockenheitsphasen profitieren.

Finanzierung

Die Massnahmen sollen aus den allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Die Vorlage enthält keine neuen Steuern, Gebühren oder Abgaben. Es gibt darin auch keine neuen Vorschriften oder Verbote.

Weitergehende Massnahmen

Die Vorlage setzt den klimapolitischen Rahmen und enthält konkrete Fördermassnahmen. Weitergehende Massnahmen zur Erreichung des klimapolitischen Ziels müssen vom Parlament in anderen Gesetzen, insbesondere im CO₂-Gesetz, geregelt werden. Gegen diese Gesetze kann das Referendum ergriffen werden. Das Volk behält damit das letzte Wort.

Politische Beratungen

Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» wurde vom Nationalrat mit 139 Ja-Stimmen gegen 51 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Im Ständerat votierten 38 Ratsmitglieder mit Ja und 4 mit Nein. 2 enthielten sich.

In den Schlussvoten unterstrichen die Befürwortenden insbesondere den Aspekt der Versorgungssicherheit. Der Ukraine-Krieg habe gezeigt, wie gefährlich es sei, von Energieimporten abhängig zu sein. Die Ablehnenden warnten vor einem stark steigenden Stromverbrauch aufgrund der Umrüstung von Heizungen und der steigenden Zahl von Elektroautos.

Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weshalb sie am 18. Juni 2023 vor das Volk kommt.

Faktenblätter

Die sechs Informationsblätter informieren über verschiedene Aspekte des Klimagesetzes.

FAQ

Warum braucht es das Klima- und Innovationsgesetz?

Welche Ziele hat das Gesetz?

Welche Massnahmen sieht das Gesetz vor?

Was machen der Bund und die Kantone?

Wie geht es weiter?

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 18.06.2023

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