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Veröffentlicht am 5. August 2025

Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung

Digital verfügbare Informationen und Dienstleistungen vereinfachen für Menschen mit Behinderungen die Kommunikation mit öffentlichen Stellen. Das ermöglicht die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle. Die Bundesverwaltung ist bestrebt, Inhalte von Internetangeboten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3 fordert die Einhaltung der Kriterien aus den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Angebote des UVEK in Leichter Sprache

Flugreisen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Rechte für alle Menschen auf Flugreisen

Angebote des UVEK in Gebärdensprache

Erklärvideos zu Volksabstimmungen

Übergeordnete Bestimmungen

Bestimmungen zur Barrierefreiheit sind in folgenden Verordnungen formuliert:

  • Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit.
  • Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet zu Massnahmen um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
  • Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes.
  • Artikel 3 Grundsätze des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Absatz 4 Sie achten darauf, dass ihre Leistungen der gesamten Bevölkerung zugänglich sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Webseite des UVEK ist mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Einschränkungen der Barrierefreiheit auf der UVEK-Website

  • Diverse PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei.
  • Bei vereinzelten Videos fehlen Untertitel und/oder eine Audiodeskription.
  • Die Videos sind nicht in Gebärdensprache verfügbar (Ausnahme: Erklärvideos zu Abstimmungen).
  • Es gibt keine Inhalte in Leichter Sprache auf dieser Website.

Daten

Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 14. August.2025 erstellt.

Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 14. August2025 überprüft.

Feedback

Ist Ihnen ein Problem bezüglich Barrierefreiheit aufgefallen? Sie können mit uns Kontakt aufnehmen.

Verantwortlich für Website

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel: +41 58 462 55 11

E-Mail: info@gs-uvek.admin.ch