Vorbildfunktion Bundesverwaltung im Bereich Klima
Die Bundesverwaltung soll bis 2040 klimaneutral werden. Dabei sollen möglichst alle Emissionen gesenkt werden.
Netto-Null-Ziel bis 2040
Das Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KlG) legt fest, wer bis wann welche Emissionen zu vermindern hat. Die Bundesverwaltung soll ab 2040 keine Treibhausgase mehr ausstossen. Dabei sollen möglichst alle Emissionen gesenkt werden – schrittweise auch jene, die bei der Herstellung, beim Transport oder bei der Entsorgung eingekaufter Produkte oder Dienstleistungen entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Emissionen aus der Nutzung des öffentlichen Verkehrs auf Geschäftsreisen oder von gemieteten Gebäuden sowie die Abfallentsorgung.
Umsetzung in der Bundesverwaltung
Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, baut die Bundesverwaltung Modell ecCo («Modell Vorbild Klima Bund») auf. Das Konzept zu Modell ecCo beschreibt dessen Organisation und Umsetzung. Das bisherige Ressourcen- und Umweltmanagement Bundesverwaltung (RUMBA) wurde damit per Ende 2025 abgelöst. Die Bundesverwaltung ist seit 1999 daran, die betrieblichen Emissionen zu senken, bisher mit dem Programm RUMBA.
Entwicklung und Berichte zum Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung bis 2025
Fahrpläne zum Netto-Null-Ziel
Die Bundesverwaltung setzt die Klimaschutzverordnung gestaffelt um. In einem ersten Schritt werden sogenannte Fahrpläne definiert. In diesen legen die Departemente die Massnahmen für das Netto-Null-Ziel fest. Netto-Null-Emissionen bedeutet, die Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu senken und die verbleibenden Emissionen durch die Anwendung von Negativemissionstechnologien auszugleichen.
Die ersten Fahrpläne mit der neuen Organisationsform gelten für die Legislaturperiode 2028–2032 und werden 2027 vom Bundesrat verabschiedet. Der Gesamtfahrplan für die zentrale Bundesverwaltung wird dann auf dieser Seite aufgeschaltet.
Emissionsarten
Die Bundesverwaltung erfasst ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen von Modell ecCo gemäss Greenhouse Gas Protocol. Dieser internationale Standard teilt die Emissionen in verschiedene Arten ein:
- Direkte Emissionen: beispielsweise Gebäudeemissionen
- Indirekte Emissionen: aus dem Einkauf von Energie stammend, beispielsweise Strom und Wärme
- Vor- und nachgelagerte Emissionen: Umfassen alle Emissionen in einem Lebenszyklus eines Gutes. Darin inbegriffen sind auch Investitionen, Kapitalgüter sowie die Entsorgung und/oder das Recycling.
Kontakt
Energie und Klima Bund
Bundeshaus Nord
3003 Bern