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Veröffentlicht am 24. November 2013

Erweiterung des Nationalstrassennetzes

Geplante Umfahrungen und Ortsdurchfahrten

So werden die Projekte priorisiert und die Mittel freigegeben

Über die jährliche Kreditfreigabe zur Realisierung der baureifen Projekte steckt das Parlament den finanziellen Rahmen ab für die Wahrnehmung der Aufgaben im Nationalstrassen-Bereich. Dazu gehören bei einem Ja zur Vignettenvorlage auch die NEB-Strecken. Gestützt darauf wird das ASTRA eine Priorisierung vornehmen - und das UVEK wird im Rahmen des jährlichen Bauprogramms über die Projekte entscheiden, die mit den verfügbaren finanziellen Mitteln realisiert werden sollen.

Die Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds, Le Locle und Näfels sind von den Kantonen planerisch fertig bearbeitet worden. Sie sind grundsätzlich baureif. Das Parlament hat mit dem NEB beschlossen, sie zu realisieren, wenn sie bis zur Übertragung an den Bund nach kantonalem Recht bewilligt sind.

Die anderen, weit entwickelten Umfahrungen und Ortsdurchfahrten werden nach Übergang zum Bund nicht mehr nach kantonalem Recht sondern nach Nationalstrassenrecht abgewickelt. Das ASTRA wird sich bei der Weiterbearbeitung der Projekte auf die Vorarbeiten der Kantone abstützen. Für die mit dem Netzbeschluss vorgesehenen Ausbauten werden jährlich rund 200 Millionen Franken zur Verfügung stehen. In den kommenden 20 Jahren können so Projekte im Umfang von rund 4 Milliarden Franken verwirklicht werden.