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Veröffentlicht am 27. Juli 2022

Meldungen an das ROJCA

Meldung eines mutmasslichen Verstosses gegen den Schutz der Informationsquelle

Hinweise:

  • Das ROJCA ersetzt das Meldewesen des Bundesamts für Zivilluftfahrt nicht.
  • Eine Meldung an das ROJCA ersetzt den ordentlichen Rechtsweg nicht.
  • Meldungen an das ROJCA erfolgen via nachfolgendes Meldeformular oder per Brief an untenstehende Adresse.
  • Für die im Rahmen einer Meldung an das ROJCA freiwillig übermittelten Informationen sichert das ROJCA Geheimhaltung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Bst. h des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ, SR 152.3) zu.
  • Das ROJCA nimmt spätestens fünf bis zehn Tage nach Erhalt der Meldung Kontakt mit dem Hilfesuchenden auf. Das ROJCA verwendet dafür den gleichen Übermittlungskanal wie der Hilfesuchende (elektronisch oder brieflich).
  • Das ROJCA erbringt seine Leistungen gegenüber den Hilfesuchenden unentgeltlich.

Elektronische Meldung via Meldeformular

Briefliche Meldung (inkl. Absender) an

Reporting Office for Just Culture in Civil Aviation
Bundeshaus Nord
3003 Bern

5. Juli 2017

Informationen

Wie setzt sich die Meldestelle für die Just Culture und den Schutz der Informationsquelle ein?

Kontakt

Frédéric Rocheray
+41 58 46 23744

Krummenacher Martin
+41 58 46 44499

Sandra Rüfenacht
+41 58 46 47282

E-Mail: rojca@uvek.admin.ch

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Reporting Office for Just Culture in Civil Aviation
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern