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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Oktober 2025

Internationale Zugvogel-Konferenz: Bundesrat genehmigt Verhandlungsmandat

Bern, 29.10.2025 — Schweizer Seen und Flussabschnitte sind für wandernde Wasservögel wichtige Gebiete. Deshalb setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene für den Schutz dieser Tiere ein. Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 das Mandat zur Teilnahme an der 9. Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) erteilt.

Ziehende Wasservögel wie Wildenten, Wildgänse oder Störche rasten auf ihrem Weg in den Süden und wieder zurück an den Gewässern des Alpennordrandes. Aus diesem Grund ist die Schweiz 1999 dem Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) beigetreten.

Die 9. Versammlung der AEWA findet vom 11. bis 14. November 2025 in Bonn, Deutschland, statt. Die Vertragsparteien werden die Umsetzung des Übereinkommens sowie die getroffenen Massnahmen anhand der Länderberichte überprüfen. Die Massnahmen haben zum Ziel, die Bestände von Wasservogelarten zu fördern und den Zustand ihrer Lebensräume zu verbessern. Die Schweiz wird sich für eine verstärkte Zusammenarbeit des AEWA mit anderen biodiversitätsrelevanten Konventionen und für eine Ausrichtung an den Zielen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal einsetzen.

An der Konferenz wird auch über den Schutzstatus bestimmter Vogelarten diskutiert. Beim Gänsesäger lehnt die Schweiz eine Erhöhung des Schutzstatus ab. Dies aufgrund der laufenden parlamentarischen Initiative 24.431 Regazzi. Der Gänsesäger soll weiterhin eine geschützte, nicht jagdbare Art bleiben. Gleichzeitig soll im Falle einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative die Möglichkeit geschaffen werden, lokal in den Bestand einzugreifen, sofern dies zum Schutz gefährdeter Fischarten erforderlich ist.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 das Mandat für die Konferenz erteilt.