Bundesrat will den Verkehr besser lenken
Bern, 03.09.2025 — Mit einer Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung will der Bundesrat die Motion Schilliger zum Erhalt von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen umsetzen. Am 3. September hat er dafür die Vernehmlassung über eine Änderung der entsprechenden Verordnungen eröffnet.
Das Parlament hat im März 2024 die Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» überwiesen. Diese verlangt vom Bundesrat, strengere Regeln für Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen (siehe Infobox) festzulegen. Dafür will der Bundesrat die Signalisationsverordnung (SSV) und die Lärmschutzverordnung (LSV) ändern.
Der Bundesrat schlägt folgende Anpassungen vor:
Bereits heute braucht es ein Gutachten, bevor das Tempo auf Hauptverkehrsachsen reduziert wird. Zukünftig muss in diesem Gutachten nachgewiesen werden, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht. Zudem wird klargestellt, dass bei Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen keine Rechtsvortrittspflicht zulässig ist und Fussgängerstreifen möglich sind.
Innerorts sollen auf stark befahrenen Strassen lärmarme Beläge eingebaut werden, um die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten. Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen können vorübergehend angeordnet werden – bis der lärmarme Belag eingebaut ist und die Lärmbelastung dadurch behoben wird. Die Vorlage sieht demnach auf verkehrsorientierten Strassen kein generelles Verbot von Tempo 30 vor. Bis zum Belagsersatz am Ende der Lebensdauer oder wenn die geltenden Grenzwerte, zum Beispiel im Bereich Lärmschutz, nicht eingehalten werden, bleiben Temporeduktionen auch auf verkehrsorientieren Strassen möglich. Damit berücksichtigt die Vorlage verschiedene Bedenken aus der Praxis.
Keine Anpassungen für siedlungsorientierte Strassen
Unverändert möglich bleibt auch die Anordnung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen. Seit dem 1. Januar 2023 ist sie erleichtert, da keine Gutachten nötig sind. Tempo 30 darf zudem eingeführt werden, wenn es ausschliesslich der Verbesserung der Lebensqualität dient – auch ohne Sicherheitsgründe oder zum Schutz vor Umweltbelastung.
Die Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 5. Dezember 2025.
Verkehrsorientierte und siedlungsorientierte Strassen
Verkehrsorientierte Strassen sind alle Strassen, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind. Sie sind Bestandteil des übergeordneten Netzes.
Siedlungsorientierte Strassen befinden sich innerorts und sind primär auf die Bedürfnisse der Anwohnenden ausgerichtet. Sie erfüllen die verkehrlichen Anforderungen des Sammelns und Erschliessens. Sie sind Bestandteil des nachgelagerten Verkehrsnetzes.
Link
Vernehmlassung: Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern