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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. November 2025

Bundesrat nimmt Bericht zum Umgang mit Naturgefahren zur Kenntnis

Bern, 19.11.2025 — Die Schweiz verfügt über eine umfassende Strategie im Umgang mit Risiken durch Naturgefahren, denen sie als alpines und dicht besiedeltes Land ausgesetzt ist. Um das Risiko durch Naturgefahren auch in Zukunft begrenzen zu können, wurde 2016 ein Aktionsplan definiert, dessen Massnahmen bis 2040 umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hat am 19. November 2025 den zweiten Bericht zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen zur Kenntnis genommen.

Naturgefahren prägen die Schweiz seit jeher. Sie werden zu einem Risiko, wenn sie Personen, Siedlungen und Infrastrukturen bedrohen. Mit ihrer hohen Siedlungs- und Infrastrukturdichte ist die Schweiz deshalb den Risiken durch Naturgefahren besonders stark ausgesetzt. Die rasch fortschreitende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie der Klimawandel und die damit einhergehenden häufigeren Extremwetter-Ereignisse erhöhen das Risiko von Personen- oder Sachschäden.

Bund, Kantone, Gemeinden und weitere Partner arbeiten deshalb gemeinsam für den Schutz vor Naturgefahren. Dabei kommt das Integrale Risikomanagement (IRM) zum Einsatz. Dieses betrachtet Naturgefahren ganzheitlich, um mit einer geeigneten Kombination von Massnahmen – etwa bei der Raumplanung, bei der Notfallplanung oder mit Schutzwald und Schutzbauten – die Zunahme von Risiken zu begrenzen.

Umfangreicher Aktionsplan

Zum Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2016 einen Bericht erarbeitet. Dieser beinhaltet einen Aktionsplan mit 67 Massnahmen. Der Umsetzungsstand dieser Massnahmen wird nun zum zweiten Mal überprüft. Der dritte Standbericht folgt voraussichtlich 2030.

Die Umsetzung ist auf gutem Weg: 29 Massnahmen sind vollständig und weitere teilweise umgesetzt. Am weitesten fortgeschritten ist die Umsetzung der Massnahmen in den Handlungsfeldern «Gefahren- und Risikogrundlagen», «Vorsorge» sowie «Bewältigung und Regeneration». So verfügt die Schweiz beispielsweise seit 2023 über ein Erdbebenrisikomodell, das neben der Gefährdung auch mögliche Schäden abschätzt. Mit der Revision des Wasserbau- und Waldgesetzes sind die Kantone seit 2025 verpflichtet, ihre Gefahrengrundlagen bis 2031 mit Risikoübersichten und strategischen Gesamtplanungen zum Schutz vor Naturgefahren zu ergänzen. Ein weiteres Beispiel ist die Einführung des Konzepts der «Schwammstadt», bei dem Regenwasser in der Stadt gespeichert statt direkt abgeleitet wird, um die Folgen von Starkniederschlägen im urbanen Raum zu mildern.

Die bestehenden Massnahmen werden laufend überprüft, auch aufgrund von Naturereignissen wie den Unwettern 2024 und dem Bergsturz Blatten 2025, und bei Bedarf durch weitere Massnahmen ergänzt. Das Ziel ist es, alle Massnahmen bis Ende 2040 abzuschliessen und das IRM in der ganzen Schweiz vollständig umzusetzen.

Beilage

Weitere Informationen

Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» (2016)

«Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz». Standbericht (2020)

BAFU: Umgang mit Naturgefahren

BAFU: Integrales Risikomanagement (IRM)