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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Oktober 2025

Der Bundesrat verabschiedet die angepasste Planungsgrundlage zweier Flugplätze

Bern, 29.10.2025 — An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 hat der Bundesrat die angepassten SIL-Objektblätter für den Regionalflughafen Samedan (GR) und den zivil mitbenützten Militärflugplatz Payerne (VD) genehmigt. In den jeweiligen Objektblättern des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der zivilen Flugplätze fest.

Der Regionalflughafen Samedan ist eine für den Kanton Graubünden touristisch, wirtschaftlich und verkehrstechnisch wichtige Luftfahrtinfrastruktur. Nebst dem gewerbs- und nicht gewerbsmässigen Flächenflugverkehr bildet er einen wichtigen Ausgangsort für Rettungs- und Arbeitsflüge mit dem Helikopter. Die bestehende Flughafeninfrastruktur ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Mit der Anpassung des Objektblatts Samedan sollen die Voraussetzungen für den Bau einer neuen, modernen Helikopterbasis (Rega, Swiss Helicopter, Heli Bernina) geschaffen werden.

Der Militärflugplatz Payerne ist einer von drei Militärflugplätzen der Schweizer Armee und Hauptstandort der Schweizer Luftwaffe. Von dort aus starten sowohl Militärmaschinen für Operationen im Schweizer Luftraum als auch der neue Bundesratsjet für Interkontinentalflüge. Seit 2013 steht der Militärflugplatz ebenfalls für zivile Sicht- und Instrumentenflüge offen und verfügt über ein eigenes, ziviles Betriebsreglement. Mit der Erweiterung der zivilen Betriebszeiten, der Bewegungskontingente sowie des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt wird den wachsenden zivilaviatischen Bedürfnissen der Kantone Freiburg und Waadt Rechnung getragen.

Die Standortkantone Graubünden und Waadt / Freiburg sowie die Standortgemeinden stimmten der Anpassung der Objektblätter zu. Die Genehmigung der beiden SIL-Objektblätter Hasenstrick und Gsteigwiler wurde aufgrund offener Fragen zurückgestellt.

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).

Erarbeitung der SIL-Objektblätter

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.

Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.

Links

Dokumente zu den SIL-Serien (admin.ch)

map.geo.admin.ch: Karte und Daten