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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. November 2025

Weniger Lärm: Bundesrat nimmt den Bericht zur Umsetzung des Nationalen Massnahmenplans zur Kenntnis

Bern, 05.11.2025 — Der «Nationale Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» hat sich als wirksames Instrument bewährt. Trotz deutlicher Fortschritte bleibt der Lärmschutz jedoch eine Daueraufgabe. So lauten die Schlussfolgerungen des Berichts zur Umsetzung des Massnahmenplans, den der Bundesrat am 5. November 2025 zur Kenntnis genommen hat.

Der «Nationale Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» wurde 2017 vom Bundesrat zur Erfüllung des Postulats 15.3840 Barazzone verabschiedet. Ziel war es, die Bevölkerung durch drei strategische Schwerpunkte besser vor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen: die Bekämpfung von Lärm an der Quelle, die Förderung von Ruhe und Erholung in der Siedlungsentwicklung sowie die Modernisierung des Monitorings. Das Ziel, auch die Ruhe besser zu schützen, hat der Bundesrat mit dem Massnahmenplan erstmals auf strategischer Ebene verankert.

Der Plan umfasst 52 einzelne Massnahmen. Gemäss dem Umsetzungsbericht hatten 85 Prozent dieser Massnahmen eine nachweisbare Wirkung: Die gezielte Bekämpfung des Lärms an der Quelle wurde insbesondere durch die Fortführung der Programmvereinbarungen mit den Kantonen beim Strassenlärm deutlich gestärkt. Beim Eisenbahn- und Fluglärm zeigt sich, dass die Kombination verschiedener Massnahmen – wie regulatorische Vorgaben und finanzielle Anreize – die Praxis nachhaltig verändert.

Weil der Plan wirkt, ist eine Weiterführung der Massnahmen angezeigt. Lärmschutz bleibt eine Daueraufgabe.

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