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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. September 2025

Bundesrat beschliesst die vierte Objektblattserie des Sachplans Militär

Bern, 26.09.2025 — Auf der Grundlage des Programmteils des Sachplans Militär von Dezember 2017 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die vierte Serie von Objektblättern verabschiedet. Diese Serie umfasst 19 militärische Standorte. Die Objektblätter legen den Rahmen für die Nutzung und die Perimeter der betreffenden Standorte fest. Sie sind für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich.

Ausgehend vom Programmteil des Sachplans Militär wird der Objektteil mit den spezifischen Festlegungen für die einzelnen militärischen Standorte serienweise überarbeitet. Die vierte Serie umfasst die Objektblätter der Schiessplätze Bremgarten (AG), Eichwald / Zeihen (AG), Spiez ABC-Zentrum (BE), Bevaix (NE), Bôle (NE), Les Pradières (NE), Plan-du-Bois (NE), Gnappiried (NW), Bretonnières (VD), Les Rochat (VD), Petit Hongrin (VD), Wolfeye (VS), Stigenhof (ZH), der Waffenplätze Bremgarten (AG) und Payerne (VD), des Übungsplatzes Gubel (ZG), der Logistikstandorte Grolley (FR) und Belfaux (FR) sowie des Rekrutierungszentrums Payerne (VD). Für diese Standorte legen die Objektblätter insbesondere den Rahmen für die militärische Nutzung, den Perimeter und die Erschliessung fest.

Anhörung von Kantonen und Gemeinden

Zu diesen Objektblättern konnten die Kantone und Standortgemeinden im Rahmen einer Anhörung von Juli bis Oktober 2024 Stellung nehmen. Die Bevölkerung konnte sich vom 16. August bis am 6. September 2024 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Die Stellungnahmen wurden in den Dokumenten weitgehend berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Bundesrats werden die 19 Objektblätter der vierten Serie für alle Planungsbehörden verbindlich.

Der Programmteil des Sachplans Militär war am 8. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedet worden (www.sachplanmilitaer.ch). Er beruht auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2013 und dient der raumplanerischen Sicherung sowie der räumlichen Abstimmung der militärischen Standorte. Er gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für Ausbildung, Einsatz und Logistik für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Er bezeichnet die sachplanrelevanten Standorte, also diejenigen militärischen Standorte, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken und macht Vorgaben zu den nicht mehr benötigten militärischen Immobilien.

Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument

Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.