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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Oktober 2026

Bundesrat nimmt Zwischenstand der KI-Regulierung zur Kenntnis

Bern, 28.10.2026 — Der Bund treibt die Umsetzung der Konvention des Europarats zu künstlicher Intelligenz (KI) voran. An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Stand der Arbeiten und erste Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Diese umfassen einen Bericht über die laufenden KI-Aktivitäten in der Bundesverwaltung sowie eine Handreichung für freiwillige Selbstverpflichtungen von Verbänden und Unternehmen.

Am 12. Februar 2025 beschloss der Bundesrat die Ratifizierung der KI-Konvention.  Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) koordiniert die rechtlich nicht bindenden Massnahmen zu deren Umsetzung. Dazu gehören z.B. Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen.

Erste Resultate: Überblick und Werkzeugkasten

Der Bericht «Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» des BAKOM basiert auf einer Umfrage bei allen Bundesstellen und bietet eine Übersicht über laufende und geplante Massnahmen in den Sektoren (z.B. Verkehr, Energie, Gesundheit, Medien). Er zeigt, dass in der Bundesverwaltung in Bezug auf KI grosse Dynamik herrscht. Besonders gefordert sind hoch technologisierte Bereiche sowie Sektoren mit Bezug zu Geistigem Eigentum, Datenbearbeitung, digitaler Infrastruktur und regulierten Märkten.

Die «Handreichung für einen KI-Kodex» ist ein Werkzeugkasten für Verbände und Unternehmen. Sie hilft ihnen, freiwillige Regeln für den Umgang mit KI zu erstellen. Dafür liefert die Handreichung Textvorschläge zu 10 Themen in drei Detailgraden, die sich beliebig kombinieren lassen. Ein mehrstufiger Prozess begleitet die Erarbeitung vom Start bis zur laufenden Weiterentwicklung. Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit KI, der im Alltag gelebt, überprüft und stetig verbessert wird.

Branchendialoge laufen bereits

Verschiedene Bundesämter führen bereits KI-Dialoge für branchenspezifische Selbstverpflichtungen. Das Bundesamt für Kultur (BAK) führt seit November 2025 den «KI-Dialog Kultur» mit der Kreativbranche durch, der u.a. in einem KI-Ethikkodex münden soll. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Elektrizitätswirtschaft aufgefordert, Branchenrichtlinien und Selbstverpflichtungen zu erarbeiten, um KI-Risiken für die Stromversorgung zu adressieren. Im Mai 2026 tauschte sich das BAKOM mit der Medienbranche über die Erarbeitung einer Selbstverpflichtungserklärung aus.

Weiterverfolgung der Arbeiten

Der Bundesrat beauftragt das UVEK (BAKOM), bis Ende März 2028 einen verwaltungsinternen Wissensaustausch zu KI-Selbstregulierungsaktivitäten der Branchen aufzubauen, die Departemente bei Bedarf methodisch zu begleiten und die Handreichung für einen KI-Kodex weiterzuentwickeln.

Rechtliche Massnahmen

Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet die rechtlich verbindlichen Massnahmen zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats. Geregelt werden sollen insbesondere Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für den Frühling 2027 geplant.

Link

«Bericht über sektorielle Massnahmen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» und «Handreichung für einen KI-Kodex» (Website BAKOM)