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Veröffentlicht am 19. Dezember 2012

Beschränkung der Fahrspuren am Gotthard soll gesetzlich verankert werden

Bern, 19.12.2012 - Durch den Gotthard soll den Automobilisten auch künftig nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung stehen. Diese Bestimmung will der Bundesrat gesetzlich verankern und damit sicherstellen, dass auch nach dem geplanten Bau einer zweiten Tunnelröhre die Transitstrassen-Kapazität nicht erhöht und der Alpenschutz gewahrt wird. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) in die Vernehmlassung gegeben. Ebenfalls diskutiert wurde die Frage der Gebührenerhebung. Der Bundesrat empfiehlt, am Gotthard keine Tunnelgebühr zu erheben.