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Veröffentlicht am 26. März 2020

WEKO: Kartellrecht gilt während Corona-Krise

Bern, 26.3.2020 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) wacht auch während der Corona-Krise über die Einhaltung des Kartellrechts. Sie bleibt aktiv und verhindert Kartellrechtsverstösse.