Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
Radio und TV können heute fast überall und jederzeit empfangen werden - auch mit Handy, Tablet oder Computer. Bundesrat und Parlament haben darum vorgeschlagen, die heutige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Gesetz entsprechend anzupassen. Das Stimmvolk hat der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) am 14. Juni 2015 zugestimmt und damit auch eine Stärkung der lokalen Radio- und TV-Stationen mit Service Public-Auftrag beschlossen.