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Veröffentlicht am 13. August 2025

Skyguide

Über eine Million Flüge werden jährlich im Schweizer Luftraum registriert. Ob es um Starts, Landungen oder Überflüge geht - die Skyguide AG sorgt im Auftrag des Bundes für eine sichere und wirtschaftliche Abwicklung des zivilen und militärischen Luftverkehrs.

Der Luftraum über der Schweiz und den angrenzenden Gebieten ist einer der komplexesten und am intensivsten genutzten Europas. Die «Skyguide Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische Flugsicherung» (Skyguide) hat dafür zu sorgen, dass der sehr dichte Verkehr in diesem Luftraum sicher und effizient abläuft. Ihre Hauptaufgabe ist die Bewirtschaftung des Luftraums über der Schweiz und über angrenzenden Gebieten der Nachbarstaaten (Skyguide erbringt rund 40% ihrer Dienste im Ausland). Dazu kommen weitere Aufgaben wie die Bereitstellung von Informationen für die Piloten und die Installation, der Betrieb und die Wartung der Flugsicherungssysteme.

Skyguide ist laut Gesetz eine nicht gewinnorientierte Unternehmung. Grundlagen der Tätigkeit von Skyguide sind das Luftfahrtgesetz, die Verordnung über den Flugsicherungsdienst und die strategischen Vorgaben des Bundesrates.

Kennzahlen 2024

Kontrollierte Flüge

1,329 Mio.

Militärische Flugbewegungen

83 519

Mitarbeitende (Vollzeitstellen)

1464

Umsatz

524,6 Mio. Franken

Ergebnis

-12,4 Mio. Franken

Bundesbeitrag

56,7 Mio. Franken

Verhältnis zum Bund

Skyguide befindet sich zu 99,947 Prozent im Besitz der Eidgenossenschaft. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch das UVEK und das VBS wahrgenommen. Der Bundesrat wählt via Generalversammlung den Verwaltungsrat und genehmigt die jährlichen Geschäftsberichte. Er gibt dem Unternehmen strategische Ziele für jeweils vier Jahre vor; es ist Sache der Skyguide, wie sie diese Ziele umsetzt. UVEK und VBS prüfen jährlich im Dialog mit dem Verwaltungsrat, ob sich Skyguide auf dem vorgegebenen Kurs befindet.

Die Regelung des Flugsicherungsdienstes und die Fachaufsicht über Skyguide liegt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und beim Kommando der Luftwaffe. Mit Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Luftfahrt befassen sich auch das Safety Office sowie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), beides sind Fachstellen des UVEK.
 

Mitglied des FABEC

Die Schweiz ist zusammen mit Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten Teil des Funktionalen Luftraumblocks „Europe Central" (FABEC), welcher am 2. Dezember 2010 mittels Staatsvertrag gegründet wurde. Der FABEC bildet ein Schlüsselelement des einheitlichen Luftraums über Europa („Single European Sky"), an dem sich die Schweiz via bilaterales Luftfahrtabkommen mit der EU beteiligt: Über die Hälfte des gesamten Flugverkehrs über Europa spielt sich innerhalb des FABEC ab. Skyguide arbeitet eng mit ihren Partnerorganisationen im FABEC zusammen, um den Luftverkehr in diesem Raum sicherer, effizienter und umweltfreundlicher abzuwickeln, beispielsweise durch direktere und damit kürzere Flugrouten, weniger Wartezeiten in der Luft etc.

Skyguide beschäftigt 1'500 Personen an 14 Standorten, von denen die Flugsicherungszentralen Genf und Dübendorf die grössten sind. Rund 5 Prozent des Personalbestandes sind Auszubildende.

Der grösste Teil des Umsatzes von Skyguide sind Gebühren, welche die Nutzer der Flugsicherungsdienste bezahlen - im zivilen Luftverkehr also letztendlich die Passagiere. Skyguide ist laut Gesetz eine nicht gewinnorientierte Unternehmung. Der Bundesrat erwartet ein ausgeglichenes Betriebsergebnis.  

14. März 2025

Strategische Ziele für Skyguide

1.1 Skyguide ist eine nicht gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, die im Auftrag des Bundes – gestützt auf Artikel 40abis des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481 (LFG) und auf Artikel 6 der Verordnung vom 18. Dezember 19952 über den Flugsicherungsdienst (VFSD) – den zivilen und militärischen Flugsicherungsdienst in der Schweiz erbringt. Der Bund verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen.

13. August 2025

Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat der skyguide AG

Der Verwaltungsrat besteht gemäss Art. 13 der Statuten von skyguide aus höchstens 7 Mitgliedern. Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren.

13. August 2025

Zielvorgaben und Zielerreichung der bundesnahen Betriebe

Die strategischen Ziele für Post, SBB, Swisscom und Skyguide werden vom Bundesrat alle vier Jahre festgelegt. Die Unternehmen müssen den Bundesrat jährlich darüber informieren, ob sie diese Ziele erreicht haben.

Kontakt

Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern