Zugang zu amtlichen Dokumenten des GS UVEK
Gemäss dem seit dem 1. Juli 2006 geltenden Öffentlichkeitsgesetz können Sie Einsicht in amtliche Dokumente des Generalsekretariats UVEK verlangen. Dieses Recht auf Einsicht gilt für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind. Sie können die gewünschten Dokumente vor Ort einsehen oder eine Kopie davon anfordern.
Kontakt
Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern
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