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Veröffentlicht am 13. August 2025

Zweitwohnungen

Am 11. März 2012 nahmen Volk und Stände die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» an. Damit wurde in der Bundesverfassung verankert, dass der Zweitwohnungsanteil in einer Gemeinde höchstens zwanzig Prozent betragen darf.