Öffnung des Strommarktes

Strommasten

Der Bundesrat schlägt vor, den Strommarkt für alle Kunden zu öffnen. Seit 2009 können die Grossverbraucher (ab 100 000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen. Künftig sollen auch Haushalte und kleine Betriebe dies tun können. Die Öffnung des Strommarktes dient auch dazu, die dezentrale Stromproduktion zu stärken.

Haushalte und kleine Betriebe sollen weiterhin das Recht haben, in der Grundversorgung zu bleiben oder vom freien Markt wieder zur Grundversorgung zurückzukehren. Die Verteilnetzbetreiber liefern in der Grundversorgung standardmässig Schweizer Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Der Bundesrat verspricht sich von der Neugestaltung des Strommarkts eine Stärkung der dezentralen Stromproduktion und damit eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.

Sie ermöglicht innovative Geschäftsmodelle (beispielsweise Energiegemeinschaften), die heute im Monopol nicht erlaubt sind, und integriert so den erneuerbaren Strom besser im Markt. Endverbraucher und Endverbraucher, die selbst Strom produzieren (Prosumenten), Produzenten und Stromlieferanten erhalten so wirtschaftlich wichtige Freiheiten. Um kleine Endverbraucher wie Haushalte vor Preismissbrauch zu schützen, gibt es auch weiterhin eine Grundversorgung. Darin wird ein Elektrizitätsprodukt angeboten, das ausschliesslich aus einheimischer erneuerbarer Energie besteht.

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Energie BFE
Thema Revision Stromversorgungsgesetz

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/energie/oeffnung-strommarkt.html