Haushalte und kleine Betriebe sollen weiterhin das Recht haben, in der Grundversorgung zu bleiben oder vom freien Markt wieder zur Grundversorgung zurückzukehren. Die Verteilnetzbetreiber liefern in der Grundversorgung standardmässig Schweizer Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Der Bundesrat verspricht sich von der Neugestaltung des Strommarkts eine Stärkung der dezentralen Stromproduktion und damit eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.

Der Bundesrat schlägt vor, den Strommarkt für alle Kunden zu öffnen. Seit 2009 können die Grossverbraucher (ab 100 000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen. Künftig sollen auch Haushalte und kleine Betriebe dies tun können. Die Öffnung des Strommarktes dient auch dazu, die dezentrale Stromproduktion zu stärken.
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Interne Links
Externe Links
- Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
- Revision Stromversorgungsgesetz (Website des Bundesamts für Energie BFE)
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StromkennzeichnungWebsite vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und Swissgrid
- Stromversorgungsgesetz StromVG (Website des Bundesamts für Energie BFE)
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SwissgridLink zur Website von Swissgrid, der nationalen Gesellschaft zum Betrieb des Höchstspannungsnetzes
- Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE
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