Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Abkommen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gutgeheissen und die Vernehmlassung eröffnet. Das Paket umfasst unter anderem die Aktualisierung der bestehenden Abkommen zu Land- und Luftverkehr sowie den Abschluss eines neuen Stromabkommens – zentrale Themenbereiche des UVEK.

Paket Schweiz-EU: Der Bundesrat heisst die Abkommen gut und eröffnet die Vernehmlassung (13.06.2025)
Stromabkommen
Die Schweiz ist mit über 40 grenzüberschreitenden Stromleitungen eng mit dem europäischen Stromnetz verbunden. Bis anhin ist diese Integration jedoch mit der EU nicht rechtlich abgesichert. Ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU soll den Zugang der Schweiz zum europäischen Strommarkt ermöglichen. Es leistet einen wichtigen Beitrag, um Herausforderungen bei der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit zu bewältigen.
Ab Inkrafttreten des Stromabkommens können alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen und sind nicht mehr an die heute festgelegte Grundversorgung durch den lokalen Verteilnetzbetreiber gebunden. Wer keinen Wechsel in den Markt wünscht, bleibt automatisch in der Grundversorgung beim lokalen Energieversorger mit regulierten Preisen. Anspruch auf die Grundversorgung haben Kundinnen und Kunden (Haushalte und kleinere Unternehmen) mit einem Verbrauch von maximal 50 MWh pro Jahr und Arbeitsstätte.
Landverkehrsabkommen
Das Landverkehrsabkommen sichert die Schweizer Errungenschaften im öV und die Erfolge der Schweizer Verlagerungspolitik. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Strassen- und Schienenverkehr. Der wichtige Zugang zum EU-Markt ist für Schweizer Unternehmen auf der Strasse und der Schiene gewährleistet. Der internationale Schienenpersonenverkehr wird unter klaren Bedingungen geöffnet, um die hohe Qualität des Schweizer öV-Systems – beispielsweise den Taktfahrplan – zu erhalten. Gleichzeitig wird mit der Öffnung eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Kundinnen und Kunden von zusätzlichen Angeboten im grenzüberschreitenden Verkehr profitieren können.
Die europäischen Bahnen, die internationale Verbindungen in die Schweiz anbieten, müssen auf dem Schweizer Streckenabschnitt die schweizerischen Sozialstandards einhalten. Der Bund erarbeitet zusammen mit den Gewerkschaften und Personalverbänden des öffentlichen Verkehrs diesbezüglich eine Weisung.
Luftverkehrsabkommen
Die Schweiz ist ein global stark vernetztes Land mitten in Europa. Entsprechend wichtig ist die internationale Koordination. Das Abkommen schafft gleiche Bedingungen für schweizerische und europäische Fluggesellschaften und regelt den gegenseitigen Zugang zum liberalisierten Luftverkehrsmarkt. Durch das Abkommen kann die Schweiz an europäischen Forschungsprogrammen zur Modernisierung der Flugsicherung und Förderung neuer Technologien teilnehmen – ein wichtiger Schritt in Richtung einer sicheren und effizienten Zukunft des Luftverkehrs. Das Abkommen garantiert auch in Zukunft ein hohes und kohärentes Sicherheitsniveau.
Weltraum
Abkommen
Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die von beiden Seiten ausgehandelten Abkommen, Protokolle und gemeinsamen Erklärungen gutgeheissen.