2007 haben die Schweiz und die EU Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen im Elektrizitätsbereich lanciert. Mit einem solchen Abkommen würde die Schweiz Zutritt zum europäischen Strommarkt erhalten. Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Verhandlungen über den Entwurf eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU beendet. Die Einbindung der Schweiz in den europäischen Strommarkt bleibt weiterhin sehr wichtig für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Im Herbst 2010 hat der Bundesrat das schweizerische Verhandlungsmandat erweitert. Dieses berücksichtigt die jüngsten Rechtsentwicklungen in der EU, namentlich das dritte Energiebinnenmarktpaket, und zielt langfristig auf ein umfassendes Energieabkommen mit der EU ab. Im Vordergrund steht dabei für beide Seiten die Versorgungssicherheit, die im stark vernetzten Energiebereich von keinem Land alleine erreicht werden kann. Ein Vertrag Schweiz-EU soll deshalb den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln, die Sicherheitsstandards harmonisieren, den freien Marktzugang absichern sowie eine Mitwirkung der Schweiz in den verschiedenen Gremien garantieren.
Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Verhandlungen über den Entwurf eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU beendet. Verhandlungen an sektoriellen Abkommen mit der Schweiz hat die EU sistiert.
Die Einbindung der Schweiz in den europäischen Strommarkt bleibt weiterhin sehr wichtig für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die Swissgrid führt darum mit den europäischen Netzwerkbetreibern Verhandlungen auf technischer Ebene. Zudem leistet ein verstärkter Ausbau der schweizerischen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien einen bedeutenden Beitrag zur Versorgung in der Schweiz und zum grenzüberschreitendenen Stromaustausch. Die entsprechende Vorlage des Bundesrates ist im Parlament hängig (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien).