Presseförderung

Zeitungsstapel

Mit der revidierten Postgesetzgebung, die am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, wurden dem Bundesamt für Kommunikation neue Aufgaben aus dem Postbereich übertragen, insbesondere die Beurteilung von Gesuchen um Presseförderung.

Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken.

Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2024 eine Zustellermässigung von 25 Rappen pro Exemplar. Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten eine Ermässigung von 20 Rappen.

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllten per 1. Oktober 2023 147 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 110,5 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse haben 913 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 105,8 Millionen Exemplaren Anspruch auf Zustellermässigungen.

Medienpaket

Die Stimmbevölkerung hat das Massnahmenpaket zugunsten der einheimischen Medien am 13. Februar 2022 abgelehnt. Informationen zur Vorlage.

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Thema Presseförderung

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/kommunikation/pressefoerderung.html