In einer direkten Demokratie, die von sprachlicher und kultureller Vielfalt geprägt ist, kommt der Grundversorgung in den audiovisuellen Medien eine zentrale Rolle zu. Eine solidarische Gebührenfinanzierung, geknüpft an einen Leistungsauftrag, sorgt dafür, dass alle Sprachregionen und Altersgruppen von qualitativ hochwertigen Angeboten profitieren können.

Mit der Radio- und Fernsehabgabe wird neben privaten lokalen Radio- und Fernsehveranstaltern hauptsächlich die Programme der SRG finanziert. Im Gegenzug ist diese gesetzlich verpflichtet, einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag im Zeichen des Service public zu erfüllen: Ihre Programme müssen die gesamte Bevölkerung in allen Sprachregionen erreichen sowie zur Bildung, freien Meinungsbildung, kulturellen Entfaltung und Unterhaltung beitragen.
Mediennutzung im Wandel
Aufgrund der Digitalisierung hat sich die Mediennutzung verändert, während die Anzahl der Angebote und damit die Medienvielfalt in der Schweiz zugenommen hat. Bei der Mehrheit der Bevölkerung wird das Internet im Vergleich zu den klassischen Medien Radio und Fernsehen am häufigsten genutzt.

Quellen: Internet: Universität Zürich 2015 (Befragung); Radio, TV, Zeitungen: IaKom 2015 (Befragung)
Staatspolitische Bedeutung des Service public
In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je. Denn private Radio- und TV-Angebote ohne Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung sind primär auf Unterhaltung ausgerichtet und bieten im Unterschied zu Service-public-Angeboten wenig politische Hintergrundinformation oder Kultur- und Bildungsvermittlung. Der Service public hingegen erfüllt eine integrierende Funktion: Sprachgemeinschaften, Religionen, Generationen, Menschen mit Migrationshintergrund und weitere gesellschaftliche Gruppierungen sollen in den Programmen miteinbezogen werden.
Herausforderungen für die Zukunft
Mit einem Bericht vom Juni 2016 hat der Bundesrat die Definition und Leistungen des Service public der SRG überprüft. Darin hält er fest, dass sich der Leistungsauftrag auch in Zukunft mit dem aktuellen Modell einer grossen, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin und lokalen Radios und Fernsehen in den Regionen am besten verwirklichen lässt. Gleichzeitig ist der Digitalisierung und den sich wandelnden Bedürfnissen des Publikums Rechnung zu tragen. Dies soll u.a. mit folgenden Massnahmen geschehen:
Die Information ist eine zentrale Grundlage der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Der Bundesrat geht davon aus, dass die SRG mindestens die Hälfte der ihr zufliessenden Radio- und Fernsehabgaben für den Kernbereich der Information aufwendet. Regionale und lokale Service-public-Veranstalter sollen einen Schwerpunkt bei der demokratierelevanten Regionalberichterstattung setzen und dabei auch Hintergründe und Zusammenhänge aufzeigen.
Für die Akzeptanz und Legitimation des Service public ist es wichtig, dass sich die SRG-Programme von kommerziellen Anbietern noch stärker unterscheiden.
Vor allem das junge Publikum muss von den Angeboten des Service public künftig noch besser angesprochen werden. Eine der grössten Herausforderungen des Service public stellt die Erreichbarkeit des jungen Publikums dar. Die SRG soll ihre audiovisuellen Angebote in Zukunft so ausrichten, dass sie auch beim jungen Publikum auf Resonanz stossen.
Für den Bereich der Unterhaltung betont der Bundesrat die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit und Unverwechselbarkeit. Er erwartet von der SRG insbesondere eine kritische Überprüfung ihrer bisherigen Praxis, was den Einkauf von bestimmten Fremdproduktionen anbelangt.
Die Kosten für Sport-Übertragungsrechte sind i.d.R. hoch. In Anbetracht der beschränkten finanziellen Mittel ist die SRG hier gefordert, vermehrt Kooperationen mit anderen Veranstaltern einzugehen, um ein entsprechendes Angebot aufrechtzuerhalten.
Mit dem Service-public-Bericht hat der Bundesrat klargemacht, dass die Werbemöglichkeiten für die SRG beschränkt bleiben. Inzwischen beschlossen ist zudem, dass ihr Gebührenanteil 2019 auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr gesenkt wird. Für die 21 Radio- und 13 Fernsehstationen mit lokalem Service-public-Auftrag erhöht sich der Anteil auf 81 Millionen Franken.
Audiovisuelle Service-public-Inhalte brauchen eine hohe Akzeptanz. Diskussionen über die Anforderungen und Leistungen des nationalen Service public müssen künftig in der Öffentlichkeit breiter geführt werden.
Dokumente
Links
- Medienpolitik: Aktuelles und Hintergründe (Website des Bundesamts für Kommunikation BAKOM)
- Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
- Das BAKOM als Aufsichtsbehörde über die Radio- und Fernsehveranstalter (Website des Bundesamts für Kommunikation)
- Zahlen und Fakten zum Bereich Radio und TV (Website des Bundesamts für Kommunikation BAKOM)
- Studien zur Medienforschung (Webseite Bundesamt für Kommunikation BAKOM)
- Die künftige Radio- und Fernsehabgabe kurz erklärt (Website des Bundesamts für Kommunikation BAKOM)
- Strategie «Digitale Schweiz»
- Service Public im Allgemeinen
Parlament
- Beratung Service-public-Bericht
- Vorstösse Service public bei Radio und Fernsehen