Das revidierte Raumplanungsgesetz garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.
Am 11. März 2012 nahmen Volk und Stände die Zweitwohnungsinitiative an. Damit wurde in der Bundesverfassung verankert, dass der Zweitwohnungsanteil in einer Gemeinde höchstens zwanzig Prozent betragen darf.