Grundsätze der Raumentwicklungspolitik

Luftbild von einem Siedlungsgebiet
© Sandstein / Wikipedia

Der Schweizer Boden ist unter Druck. Durch die zunehmende und immer mobilere Bevölkerung sowie die räumlichen Ansprüche der Wirtschaft steigt der Bedarf an Flächen für das Wohnen und Arbeiten sowie für Verkehrsinfrastrukturen. Die pro Person beanspruchte Siedlungsfläche nimmt nach wie vor zu. Pro Sekunde geht rund ein Quadratmeter Landwirtschaftsfläche verloren. Die Raumentwicklung der Schweiz ist damit nicht so nachhaltig, wie es die Bundesverfassung verlangt.

Mit einer Reihe von raumplanerischen Massnahmen will der Bund Gegensteuer geben - so etwa mit dem revidierten Raumplanungsgesetz. Es bremst Landverschleiss und Bodenspekulation. Zu grosse Bauzonen werden verkleinert, bestehende Baulandreserven besser genutzt. Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.

Der Bundesrat hat zudem an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz sowie ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden verabschiedet. Zu letzterem zählen der Sachplan Fruchtfolgeflächen, das Kompetenzzentrum Boden und ein Konzept für eine schweizweite Erfassung von Bodeninformationen.  

Der Vorschlag des Bundesrats, beim Bauen ausserhalb der Bauzonen punktuelle Neuerungen und Präzisierungen vorzunehmen, wurde vom Parlament im September 2023 angenommen.

Den Orientierungs- und Handlungsrahmen in der Raumentwicklungspolitik des Bundes liefert das von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitete Raumkonzept Schweiz.

01.09.2021

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Landschaftsinitiative

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verabschiedet. Darin beantragt er dem Parlament, Volk und Ständen die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. Hingegen unterstützt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, den die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) in die Vernehmlassung gegeben hat. Bereits am 12. Mai 2021 beschloss der Bundesrat daher, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

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