Der Schweizer Boden ist unter Druck. Durch die zunehmende und immer mobilere Bevölkerung sowie die räumlichen Ansprüche der Wirtschaft steigt der Bedarf an Flächen für das Wohnen und Arbeiten sowie für Verkehrsinfrastrukturen. Die pro Person beanspruchte Siedlungsfläche nimmt nach wie vor zu. Pro Sekunde geht rund ein Quadratmeter Landwirtschaftsfläche verloren. Die Raumentwicklung der Schweiz ist damit nicht so nachhaltig, wie es die Bundesverfassung verlangt.
Der Bund will mit dem revidierten Raumplanungsgesetz Gegensteuer geben. Es bremst Landverschleiss, zu grosse Bauzonen werden verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt. Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.
Zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
Der Vorschlag des Bundesrats, beim Bauen ausserhalb der Bauzonen punktuelle Neuerungen und Präzisierungen vorzunehmen wurde vom Parlament im September 2023 angenommen.
Bauen ausserhalb der Bauzonen
Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung in der Schweiz. Dies bewirkt unter anderem tiefe Bodenpreise für Landwirtschaftsland und erleichtert damit der Landwirtschaft, kostendeckend zu produzieren. Natürlich leistet diese Trennung auch einen wesentlichen Beitrag dazu, eine attraktive Landschaft mit hohem Erholungswert zu erhalten.
Bodenstrategie Schweiz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz sowie ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden verabschiedet. Zu letzterem zählen der überarbeitete Sachplan Fruchtfolgeflächen, das Kompetenzzentrum Boden und ein Konzept für eine schweizweite Erfassung von Bodeninformationen.
Raumkonzept Schweiz
Den Orientierungs- und Handlungsrahmen in der Raumentwicklungspolitik des Bundes liefert das von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitete Raumkonzept Schweiz.
Bedingter Rückzug der Landschaftsinitiative
Das Initiativkomitee hat sich für sich für einen bedingten Rückzug der Landschaftsinitiative entschieden und eine rechtsverbindlich bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet. Diese ist mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag am 15. Februar 2024 in Kraft getreten.
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