Klimaschutz

Die Temperaturen steigen weltweit an. Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders betroffen, weil sich das Klima in den Alpen doppelt so stark erwärmt wie im weltweiten Durchschnitt. Die Folgen des Klimawandels sind direkt spürbar: Die Gletscher schmelzen, Wasser wird im Sommer knapper, Hitzewellen gefährden die Gesundheit und starke Niederschläge verursachen Hochwasser und Murgänge.

Klimapolitik in der Schweiz

Die Klimaerwärmung wird durch Treibhausgase verursacht, die vorab besonders beim Verbrennen von Erdöl und -gas entstehen. Die Schweiz leistet ihren Beitrag an den international abgestimmten Klimaschutz mit dem CO2-Gesetz und dem Klima- und Innovationsgesetz (in Kraft ab 2025).

Das geltende CO2-Gesetz verlangt, dass die Schweiz bis 2020 20 Prozent weniger Treibhausgase ausstösst als 1990 und die Emissionen zwischen 2021 und 2024 jedes Jahr um 1,5 Prozent gegenüber 1990 vermindert.

Klima und Innovationsgesetz

Das Klima- und Innovationsgesetz, das die Stimmberechtigten im Juni 2023 angenommen haben, schreibt vor, dass die Schweiz im Jahr 2050 netto Null Treibhausgas-Emissionen aufweist. Deshalb unterstützt es den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizungen sowie Investitionen in klimafreundliche Technologien. Es tritt am 1.1.2025 in Kraft.

Das Klima- und Innovationsgesetz entstand als indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Gletscher-Initiative, die 2019 eingereicht wurde. Das Parlament erachtete es als zielführend, der Gletscher-Initiative einen Gesetzes-Entwurf gegenüberzustellen, der die wichtigsten inhaltlichen Ziele im Sinne eines Kompromisses übernimmt. Daraufhin zogen die Initianten die Gletscher-Initiative bedingt zurück.

Das Klima- und Innovationsgesetz bildet den Rahmen für langfristige Klimapolitik der Schweiz und legt die wichtigsten Klimaziele fest. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in weiteren Gesetzen, insbesondere im CO2-Gesetz.

Revidiertes CO2-Gesetz für die Zeit von 2025-2030 («Nachfolgegesetz»)

Das geltende CO2-Gesetz ist zeitlich beschränkt bis Ende 2024. Für die Zeit von 2025-2030 brauchen die Massnahmen zur Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses eine neue gesetzliche Basis. Am 16. September 2022 verabschiedete daher der Bundesrat die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025-2030. Am 15. März 2024 stimmte das Parlament dem revidierten CO2-Gesetz zu.

Wie hängen das Klima- und Innovationsgesetz sowie das Nachfolgegesetz zusammen?

Die beiden Gesetze ergänzen sich. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz sind in erster Linie die Ziele der Schweizer Klimapolitik bis 2050 festgelegt. Es ist ein Rahmen-Gesetz. Die Massnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden können, sind hauptsächlich im CO2-Gesetz festgehalten. Mit der Revision des CO2-Gesetzes («Nachfolgegesetz») für die Zeit von 2025-2030 soll die erste Etappe des Weges in Richtung Netto-Null-Ziel 2050 umgesetzt werden. Das Nachfolgegesetz unterliegt dem fakultativen Referendum.

Langfristige Klimastrategie

Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Dieses Netto-Null-Ziel hat der Bundesrat 2019 beschlossen. Damit entspricht die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Mit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes, das das Netto-Null-Ziel 2050 gesetzlich verankert, ist ein wichtiger Schritt in der langfristigen Klimastrategie der Schweiz erfolgt.

Aktuelle Klimapolitik

Ein zentrales Instrument des geltenden Gesetzes ist die 2008 eingeführte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. Die Einnahmen werden an Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt. Seit 2022 beträgt diese Abgabe beim Heizöl 120 Franken pro Tonne CO2. Dadurch fliessen bis zu 450 Mio. Franken pro Jahr in CO2-wirksame Massnahmen bei Gebäuden. Eine bessere Isolation von Fenstern, Türen und Fassaden gehört ebenso dazu wie der Ersatz alter Heizungen durch CO2-freie Heizsysteme. Zwei Drittel der CO2-Abgabe fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. 2023 erhält jede in der Schweiz lebende Person mit der Rückverteilung 61.20 Franken.

Klimapolitik im Ausland

Die Basis für die internationale Klimapolitik ist die UNO-Klimakonvention von 1992. Darin haben sich 193 Staaten verpflichtet, eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, indem sie ihre Emissionen eindämmen.

Kyoto-Protokoll

Eine gewichtige Rolle spielte zunächst das Kyoto-Protokoll; ein Zusatz zur Klimakonvention, der die Industrieländer zwischen 2008 und 2012 und in einer zweiten Periode von 2013 bis 2020 rechtlich bindend zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtete.

Übereinkommen von Paris

Seit 2020 gilt das Pariser Abkommen, welches das Kyoto-Protokoll ersetzt. An der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 haben 195 Länder dieses rechtlich bindende Abkommen verabschiedet, das bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf deutlich weniger als 2 Grad, respektive auf 1,5 Grad zu begrenzen. Auch die Schweiz hat das Abkommen unterzeichnet. Sie hat sich stark in den Verhandlungen engagiert und beabsichtigt, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Bilaterale Klimaabkommen

Auf der Basis des Pariser Klimaübereinkommens hat die Schweiz als weltweit erstes Land bilaterale Klimaabkommen abgeschlossen, die eine Zusammenarbeit bei der Zielerreichung ermöglichen. Die ersten Länder mit denen die Schweiz solche Abkommen abgeschlossen hat, waren Peru, Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica. Dank diesen Abkommen kann die Schweiz zusätzlich zu den im Inland erzielten Emissionsreduktionen auch einen Beitrag zum globalen Klimaschutz durch Emissionsreduktionen im Ausland leisten. Zum Beispiel, indem sie Klimaschutzprojekte wie dezentrale Photovoltaikanlagen oder den Bau von Biogasanlagen unterstützt. Diese Projekte im Ausland sind aber an strenge Regeln gebunden: Es dürfen sich nicht beide Staaten die durch die Projekte erreichte CO2-Verminderung anrechnen lassen. Zudem müssen bei den Projekten die Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden.

Klimafinanzierung

Der Klimawandel wirkt sich immer gravierender aus, die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels wird daher immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Schweiz emissionsmindernde Projekte in Entwicklungsländern und deren Bemühungen, sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Zu diesem Zweck leistet sie Beiträge an Fonds, wie zum Beispiel den Green Climate Fund. Aus diesem Fonds werden Gelder für Klimaschutz-Projekte in Entwicklungsländern bereitgestellt.

Klimakonferenzen der UNO

Die wichtigsten Klimakonferenzen und das Engagement der Schweiz

Chronologie der Klimapolitik in der Schweiz

Datum Ereignis
1. Mai 2000 CO2-Gesetz tritt in Kraft.
9. Juli 2003 Beitritt der Schweiz zum Kyoto-Protokoll
16. Februar 2005 Kyoto-Protokoll tritt in Kraft.
1. Juli 2007 Verordnung über die CO2-Abgabe tritt in Kraft.
ab 1. Januar 2008 CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen
ab 1. Januar 2010 Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 12 auf 36 Franken pro Tonne CO2-Emissionen
Anfang 2010 Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen startet.
1. Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen
8. Dezember 2012 UNO-Klimakonferenz in Doha: Einigung zur Weiterführung des Kyoto-Protokolls (Kyoto 2) bis 2020
1. Januar 2013 Totalrevidiertes CO2-Gesetz und zugehörige Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen treten in Kraft.
ab 1. Januar 2014 Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2-Emissionen
12. Dezember 2015 UNO-Klimakonferenz in Paris: Verbindliches Abkommen zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf klar weniger als 2 Grad und wenn möglich 1.5 Grad
ab 1. Januar 2016 Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2-Emissionen
5. November 2017  Nach Übergabe der Ratifikationsurkunde am 6. Oktober 2017 in New York tritt das Klimaübereinkommen von Paris für die Schweiz offiziell in Kraft.
1. Januar 2018 Verstärkung klimapolitischer Instrumente mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
28. August 2019 Der Bundesrat beschliesst das Netto-Null-Ziel: Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen.
ab 1. Januar 2020
Das Emissionshandelssystem der Schweiz ist mit demjenigen der EU Verknüpft. Unternehmen im Schweizer EHS können mit Emissionsrechten im grösseren EU-Markt handeln.
ab 1. Januar 2021 Verlängerung der befristeten Instrumente des CO2-Gesetzes um ein Jahr bis Ende 2021
27. Januar 2021 Die Schweiz reicht ihre langfristige Klimastrategie beim UNO-Klimasekretariat ein. Diese zeigt die Leitlinien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 auf.

13. Juni 2021

Totalrevision des CO2-Gesetzes wird in einer Referendumsabstimmung abgelehnt. 
ab 1. Januar 2022
Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

18. Juni 2023

Das Klima- und Innovationsgesetz wird in einer Referendumsabstimmung mit 59.1% Ja-Stimmenanteil angenommen.
ab 1. Januar 2025 Das Klima- und Innovationsgesetz tritt in Kraft.

Ausführliches Dossier zum Klimawandel

Ausführliche Informationen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zum Klimawandel: Überblick; Fachinformationen (Klimawandel und Auswirkungen, Anpassung, Klimapolitik, Finanzmarkt, Internationales), Klimatipps für den Alltag, aktualitätsbezogene Dossiers, Daten und Indikatoren, Rechtliche Grundlagen, Vollzugshilfen, Publikationen und Studien, Veranstaltungen.

Dossier zu Klimawandel (BAFU)

Medien

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Reden von Bundesrat Albert Rösti

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Thema Klima

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