Im Auftrag des Bundes stellt Swisscom die Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation und Informationstechnologie sicher.
Die Grundversorgung in der Telekommunikation umfasst gegenwärtig Telefonie, Fax, Datenübertragung, Breitband-Internetverbindung, Zugang zu den Notrufdiensten, öffentliche Sprechstellen und besondere Dienste für Behinderte. Mobilfunkdienste gehören hingegen nicht zur Grundversorgung.
Schritt halten mit dem technischen Wandel
Der Bundesrat passt den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik an. Die letzten bedeutenden Anpassungen erfolgten dabei im Bereich des Breitbandanschlusses, der im Januar 2008 mit einer Übertragungskapazität von mindestens 600 kbit/s in den Grundversorgungskatalog aufgenommen wurde. Nach einem Zwischenschritt auf 1000 kbits/s hat der Bundesrat per 1.1.2015 die minimale Übertragungsrate für das Herunterladen von Daten auf 2 Mbit/s erhöht. Die Preisobergrenze für diesen Dienst wurde gleichzeitig von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) herabgesetzt. Gegenwärtig prüft der Bundesrat, ob die minimale Übertragungsrate per 2018 auf 3 Mbit/s erhöht werden soll.
Der Bundesrat hat für die Dienstleistungen der Grundversorgung Preisobergrenzen festgelegt. So kostet etwa ein Telefonanschluss monatlich maximal CHF 23.45. Nationale Telefonverbindungen im Festnetz kosten maximal 7.5 Rappen pro Minute.
Die Grundversorgungspflichten werden durch eine Konzession gewährleistet, die gegenwärtig von der Swisscom wahrgenommen wird. Die aktuelle Konzession läuft noch bis Ende 2017. Swisscom erhält dafür keine Abgeltungen der öffentlichen Hand.
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