Die wichtigsten Massnahmen im Energiegesetz

Aktuelle Informationen zum Thema:

Das Parlament hat zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 das Energiegesetz revidiert und folgende Massnahmen beschlossen:

Energiesparen und Energieeffizienz

Massnahme Beschrieb
Richtwerte Im Gesetz werden für 2020 und 2035 Richtwerte für den Energie- und Stromverbrauch verankert. Daran orientieren sich die Massnahmen.
Zielvorgaben für CO2-Ausstoss
von Fahrzeugen
Ab 2021 dürfen neu importierte Personenwagen im Durchschnitt über die ganze Flotte nur noch 95 g CO2/km ausstossen (heute 130g CO2/km), neu importierte Lieferwagen und leichte Sattelschlepper nur noch 147 g CO2/km.
Gebäudeprogramm für energetische Sanierungen Das bisher bis 2019 befristete Programm von Bund und Kantonen wird weitergeführt mit mehr Geld aus der CO2-Abgabe (maximal 450 Millionen Franken pro Jahr).
Steuererleichterungen für energetische Gebäudesanierungen Steuerabzüge können im Jahr der Sanierung und neu auch in den zwei folgenden Steuerperioden geltend gemacht werden. Zudem können die Abbruchkosten neu von den Steuern abgezogen werden, wenn ein Altbau durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt wird.
Smart Metering Die heutigen mechanischen Stromzähler in den Haushalten sollen durch intelligente Messgeräte (Smart Meter) ersetzt werden. Die genaueren Daten ermöglichen eine effizientere Versorgung und Stromeinsparungen. Das Gesetz regelt den Datenschutz.

Erneuerbare Energien

Massnahme Beschrieb
Richtwerte Im Gesetz werden Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien für 2020 und 2035 verankert. Daran orientieren sich die Massnahmen.
Einspeisevergütungs-system für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Das heutige Einspeisevergütungssystem wird in geänderter Form weitergeführt. Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien müssen ihren Strom neu ab einer bestimmten Anlagengrösse selbst vermarkten. Kleine Wasserkraftwerke (mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt) können keine Einspeisevergütung mehr beantragen.
Investitionsbeiträge für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Wasserkraftwerke und Biomasseanlagen können neu Investitionsbeiträge beantragen. Zudem können neu auch für grössere Photovoltaikanlagen Investitionsbeiträge bewilligt werden.
Unterstützung der bestehenden
Grosswasserkraft
Bestehende grosse Wasserkraftwerke (mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt) können während fünf Jahren eine Marktprämie in Anspruch nehmen für Strom, den sie am Markt unter den ihnen entstandenen Kosten verkaufen mussten.
Befristung der Förderung Neue Einspeisevergütungen werden nur bis Ende 2022 bewilligt, Investitionsbeiträge nur bis 2030.
Netzzuschlag Der Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, für die Energieeffizienz und für die ökologische Sanierung von Wasserkraftwerken wird von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht.
Nationales Interesse Die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau gelten künftig wie der Natur- und der Heimatschutz als nationales Interesse.
Raschere Bewilligungsverfahren Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien haben die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Zudem entscheidet das Bundesgericht bei Plangenehmigungen für elektrische Anlagen nur noch, wenn sich eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, nicht mehr in Fällen von untergeordneter Bedeutung.
Förderung des Eigenverbrauchs Wer selber Energie produziert, darf diese selber verbrauchen. Künftig können auch benachbarte Grundeigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter davon profitieren.

Atomausstieg

Massnahme Beschrieb
Verbot neuer Kernkraftwerke Der Bau neuer Kernkraftwerke wird verboten: Die bestehenden Kraftwerke dürfen in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Sie dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht ersetzt werden.

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 55 11

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Energie BFE
Thema Energiestrategie 2050: Erstes Massnahmenpaket

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