Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege

Veloweg

Am 23. September 2018 wurde der Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege von Volk und Ständen mit 73,6% angenommen. Der Bund erhält damit die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure zu unterstützen und zu koordinieren.  

Abstimmungsresultate und Medienkonferenz

Aktuelle Informationen zum Thema:

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels geschaffen: Der Bau von Velowegen bleibt Aufgabe der Kantone. Sie haben künftig aber die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen.  

Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 23. September 2018).

Velowege sollen rechtlich künftig gleich behandelt werden wie Fuss- und Wanderwege. Mit dem vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschluss über die Velowege wird der seit rund 40 Jahren bestehende Verfassungsartikel entsprechend ergänzt. Der Bund erhält damit die Aufgabe, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Er kann zudem Massnahmen der Kantone und weiterer Akteure unterstützen und koordinieren sowie über Velowegnetze informieren. Der Bundesbeschluss geht auf die Velo-Initiative zurück. Diese wollte in der Verfassung für den Bund eine Förderpflicht verankern. Bundesrat und Parlament ging dies zu weit. Sie beschlossen stattdessen den direkten Gegenentwurf. Dieser wahrt die Zuständigkeit der Kantone: Der Bund wird nur unterstützend zu den Kantonen und Gemeinden tätig. Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleibt deren Aufgabe. 

Argumente des Bundesrates

Der Bundesrat befürwortet die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen:

  • Velowege helfen, Mobilität zu bewältigen: Fast 80 Prozent aller Fahrten in Bus und Tram und jede zweite Autofahrt sind kürzer als fünf Kilometer. Je besser das Velowegnetz ist, desto attraktiver ist es, für kürzere Fahrten das Velo zu nehmen. Da die Mobilität in der Schweiz wächst, lohnt es sich, das Potenzial des Veloverkehrs besser zu nutzen.
  • Unfälle vermeiden: Die Zahlen der bei Unfällen getöteten und verletzten Velofahrerinnen und Velofahrer ist in den letzten Jahren gestiegen. Wo es durchgehende Velowege hat und der Verkehr entflochten wird, kommen sich Auto-, Velo- und Fussverkehr weniger ins Gehege. Das hilft, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • Technische und gesellschaftliche Entwicklung: In vielen Städten und Agglomerationen gewinnt das Velofahren dank E-Bikes und Veloverleihsysteme an Bedeutung. Daher lohnt sich ein verstärktes Engagement für Velowege.
  • Umwelt wird geschont: Wer mit dem Velo statt mit dem Auto oder dem öffentlichen Verkehr fährt, senkt den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen und verursacht weder Lärm noch Abgase. Und wer Velo fährt, bewegt sich. Das ist gut für die Gesundheit.
  • Tourismus fördert Velofahren: Viele Städte und Ferienregionen fördern Angebote für Velo-Ausflüge und Mountainbike-Touren. Dafür braucht es gute Velowege.
  • Für sichere und attraktive Velowege: Aufgrund der wachsenden Mobilität ist es sinnvoll, dass sich der Bund für Velowege engagiert. Mit dem Bundesbeschluss über die Velowege kann er die Arbeiten der Kantone und Gemeinden auf bewährte Weise unterstützen. 

Video: Das Wichtigste in Kürze

Eckpunkte der Vorlage

Was der Bundesbeschluss über die Velowege beinhaltet, welche finanziellen Auswirkungen er hat und wie der Verfassungsartikel ergänzt würde

Wachsende Bedeutung des Velos

Zur Bedeutung des Veloverkehrs, den Unfallzahlen sowie dem Boom der Velos in den Städten aufgrund von gesellschaftlichen und technischen Veränderungen (Sharing-Modelle, E-Bikes)

Bisheriges Engagement

Was Kantone, Gemeinden und Bund sowie Tourismus- und Velo-Organisationen bisher geleistet haben

Interviews und Dokumente

Interviews mit Bundesrätin Doris Leuthard, Beiträge zum Abstimmungsthema und Dokumente zum Thema

Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum Bundesbeschluss Velowege

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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CH-3003 Bern

Tel.
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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Strassen ASTRA

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