Die Schweizer Verkehrspolitik hat zum Ziel, den alpenquerenden Gütertransport von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Die Zusammenarbeit mit Italien hat sich in den vergangenen Jahren als lösungsorientiert und gefestigt gezeigt und gipfelt in einem neuen Memorandum of Understandig zwischen den beiden Ländern. Bei der Energiepolitik zeigt sich ebenfalls ein Bild von partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Hier schafft eine Vereinbarung im Bereich der Sicherung von Gaslieferungen Sicherheit für die Schweiz und Italien.
Mit der Vereinbarung im Verkehrsbereich wollen die Schweiz und Italien ihre Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr weiter stärken. Das Schienennetz zwischen den beiden Ländern soll weiter ausgebaut werden, damit Personen- und Güterverkehr über noch leistungsfähigere internationale Verbindungen verfügen. Eine besonders wichtige Massnahme der Vereinbarung ist auf italienischer Seite der dreigleisige Streckenabschnitt zwischen Chiasso und Mailand (Lombardei), um die Fahrtzeit zwischen Zürich und Mailand weiter zu verkürzen. Auf Schweizer Seite sollen der Lötschberg- und Zimmerberg-Basistunnel ausgebaut werden; diese Massnahmen sind im Ausbauschritt 2035 enthalten. Mit der Stärkung der Bahn wollen die Schweiz und Italien einen Beitrag an die Dekarbonisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs leisten.
Die am 6. Juli 2023 unterzeichnete Vereinbarung folgt einem so genannten Memorandum of Understanding von 2012. Die dort formulierten Ziele sind mit dem Bau der NEAT und dem Ausbau der italienischen Zulaufstrecken inzwischen erreicht worden. Diskutiert wurde von den beiden Ministern auch die Frage grenzüberschreitender regionaler Buslinien. Der Bund ist bestrebt, rechtliche Klarheit zu schaffen, damit die Kantone und die italienischen Regionen ein kundenfreundliches öffentliches Verkehrsangebot in der Grenzregion anbieten können.
Vereinbarung ermöglicht Schweizer Gaszukauf aus italienischer Pipeline
Durch gezielte und längere Vorarbeit verfügt das UVEK nun über eine Vereinbarung mit Italien. Seit 2022 verhandelte das UVEK mit dem italienischen Umwelt- und Energieministerium über eine einvernehmliche Regelung im Falle von möglichen deutschen Exportbeschränkungen bei einer Mangellage. Mit dieser Regelung können Schweizer Versorger im äussersten Notfall vom halbstaatlichen, italienischen Energieversorger ENI ein Teil des Erdgases abkaufen. ENI transportiert dieses Gas auf der Transitgas-Pipeline von Frankreich über die Schweiz nach Italien. Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, keine Eingriffe in die von ENI in der Schweiz gebuchten Kapazitäten vorzunehmen. Die unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem UVEK und dem italienischen Umwelt- und Energieministerium dient somit der Versorgungssicherheit in der Schweiz. Zentral ist die Zusicherung Italiens, dass der Export aus Italien in die Schweiz weiterhin möglich ist. Dies auch für den Fall, dass die im Vertrag vorgesehenen Mengen für die Versorgung der geschützten Schweizer Kunden nicht genügen.