Coronavirus: Bundesrat genehmigt die Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers

Bern, 27.03.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2020 dem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zugestimmt, den antizyklischen Kapitalpuffer per sofort zu deaktivieren. Diese Massnahme erhöht den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Der antizyklische Kapitalpuffer stärkt die Widerstandskraft des Bankensektors, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen. Gleichzeitig wirkt er einer Überhitzung auf diesen Märkten entgegen. Er verpflichtet Banken, bei Hypothekarkrediten für Wohnliegenschaften zusätzliche Eigenmittel zu halten. Die SNB hat dem Bundesrat die sofortige Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers beantragt. Dies vor dem Hintergrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus. Der Bundesrat hat den Antrag der SNB an seiner Sitzung vom 27. März 2020 gutgeheissen.

Diese Massnahme erhöht den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe. Dies erlaubt den Banken, die Bedürfnisse der Haushalte und der Unternehmen nach Krediten und Liquidität besser befriedigen zu können. Die Massnahme unterstützt das vom Bundesrat beschlossene Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.

Die Deaktivierung kann erfolgen, da sich im Zuge der drohenden Rezession auch die Überhitzungstendenzen auf dem Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt abschwächen dürften. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Banken bei der Kreditvergabe die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen und auch die kürzlich angepasste Richtlinie im Bereich der Renditeliegenschaften einhalten. Der Bundesrat unterstützt zudem die von SNB und FINMA gemachten Empfehlungen zu Ausschüttungen und Boni.


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